Verlegung in ein anderes Krankenhaus an einem Sonntag

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    stolpere gerade über einen Fall:
    Patient wurde von Krankenhaus A zu uns verlegt, danach erfolgte, als es dem Patient wieder besser ging und er unsere Leistungen nicht mehr beanspruchte, die Rückverlegung in Krankenhaus A. Dies geschah an einem Montag nach Wochenende. Jetzt fordert der MDK die Rückverlegung bereits am Sonntag. Argumentation: \"nachdem es dem Patienten wieder besser ging, hätte die weitere stationäre Behandlung auch im Krankenhaus A stattfinden können. Logistische Gründe begründeten keine Änderung der sozialmedizinischen Beurteilung\".

    Wer hat Erfahrung mit Verlegungen an einem Sonntag? Wird überhaupt an einem Sonntag verlegt?


    Danke schon mal und sonnige Grüße

  • Hallo,
    warum sollte nicht an einem Sonntag verlegt werden?
    Wenn sie ausser Gewohnheits- und Organisationsgründen dem MDK nichts anbieten können haben sie schlechte Karten.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Schönen guten Tag,

    für mich ist die Frage des Wochentages ebenfalls nicht relevant.

    Allerdings geht offensichtlich auch der MDK von einer noch vorliegenden stationären Behandlungsbedürftigkeit aus. Die Frage ist, ob der MDK zu entscheiden hat, in welchem Krankenhaus diese Behandlung stattfindet sofern es nicht um einen speziellen Versorgungsauftrag geht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Herrje,

    gibt es immer noch die Verlegungsakrobaten? Es geht doch ausschließlich um die stationäre Notwendigkeit. Den Effekt der Verlegung kann doch niemand prospektiv abschätzen. Es könnte durch eine frühere Verlegung am Ende teurer geworden sein...

    merguet

    merguet

  • Je nachdem wie\'s passt. Bei uns kommt es schon mal vor, dass der MDK der Meinung ist, die Verlegung sollte gar nicht stattfinden, die stationäre Behandlung hätte im (weit entfernten) Krankenhaus der Schwerpunktversorgung beendet werden können statt heimatnah ins Grundversorgungs-Krankenhaus zurückzuverlegen.

    OKIDOCI 8)

  • Hallo zusammen!

    Zitat

    Original von merguet: Herrje, gibt es immer noch die Verlegungsakrobaten?

    @ Merguet, wie meinen Sie das … In dem Sinne, daß die akrobatischen MDKs wieder einmal eine Idee gefunden haben, etwas abzuerkennen, oder daß die die Krankenhäuser (meiner Ansicht nach verständlicherweise) nicht auch noch am Sonntag (Notdienstbesetzung!) verlegen wollen?

    Zitat

    Original von okidoci:MDK der Meinung ist, die Verlegung sollte gar nicht stattfinden

    Darf der MDK die Indikation für die Verlegung denn überhaupt in Ffrage stellen?

    Schöne Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo zusammen!
    Der MDK maßt sich ständig ein Urteil über bestimmte Behandlungs- oder Diagnostikvorgehensweisen an. Beispiel Codierung Sepsis/SIRS, da wird abseits aller Leitlinien einfach die Monitorüberwachung postuliert, um SIRS abrechnen zu dürfen. Da kann auch der Bypass-Patient lieber noch eine Woche im Zentrum liegen, auch wenn es medizinisch nicht mehr erforderlich ist.

    Zitat


    Original von MedCo_Dia:
    Wird überhaupt an einem Sonntag verlegt?


    Zu Verlegungen am Sonntag ist zu sagen, dass die Verlegung eigentlich für das abgebende Krankenhaus kein so großes Problem ist. Man muss halt die Zeit finden, einen halbwegs vernünftigen Verlegungsbrief zu schreiben, und auch das Pflegepersonal ist vermehrt gefordert, das ist lästig, ärgerlich usw., aber es lässt sich trotz alledem organisieren, da gebe ich dem MDK fast recht. Aber es geht um etwas Anderes, nämlich letztlich m.E. in erster Linie um die Kapazitäten des Rettungsdienstes, die ja an solchen Tagen ebenfalls eingeschränkt sind und gewiss nicht durch für eine verschiebbare Verlegung gebunden werden sollten. Im Gegenteil, man müsste eigentlich fundiert begründen können, warum man eine Verlegung ausgerechnet an einem solchen Tag durchführt und nicht am nächsten Werktag!
    Ich möchte den MDK-Gutachter erleben, dessen Angehöriger im Auto eingeklemmt liegt und der Rettungswagen kann nicht kommen, weil er mit einer elektiven Verlegung beschäftigt ist.
    Ich denke, man sollte auch mit diesem Aspekt argumentieren, wenn es um eine Verlegung am Sonntag geht!

    OKIDOCI 8)

  • Hallo Okidoci,

    ist denn eine Verlegung mit RTW zwingend notwendig? Es gibt ja auch die Möglichkeit einer Verlegung mit (privaten) KTW-Diensten in entsprechenden Fahrzeugen.

    Zumindest, sofern es keine Notwendigkeit für einen Arzt-RTW bzw. Beatmung etc. gibt. Ein rein liegend notwendiger Transport kann durchaus durch \"freie\" Transportunternehmen durchgeführt werden.

    Und auf ggfs. bestehende Absprachen zwischen KH und z.b. Malteser, JUH, DRK oder ähnlichen, kann man meiner Meinung nach keine Rücksicht nehmen.

    Nach meinem Wissenstand, fahren diese privaten Unternehmen auch nicht regelmäßig zu Rettungseinsätzen bei eingeklemmten Personen (wobei ich dieses Argument etwas weit hergeholt finde).

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Schönen guten Tag,

    es ist ja ein wenig hypothetisch, darüber zu diskutieren, ob ein RTW notwendig oder ein unqualifizierter Transport ausreichend gewesen wäre. Allerdings möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Leistungserbringer zu wirtschaftlichem Arbeiten (nicht nur im Sinne der Krankenkassen, sondern auch im Sinne ihres Trägers, der zum Teil ja auch aus Steuern finanziert wird) angehalten sind. Dazu gehört es auch, Vorhaltekosten im notwendigen Rahmen zu halten. Deshalb sollte man mit den Forderungen, am Wochenende die gleichen Routinearbeiten zu leisten, wie an Werktagen, doch etwas vorsichtiger sein - insbesondere wenn man selbst zu dem priviligierten Teil der Arbeitnehmer gehört, die das Wochende frei haben.

    Diese Frage sehe ich hier jedoch auch gar nicht als entscheidend an. Vielmehr geht es mir darum, dass es keine Gründe gibt, bei bestehender stationärer Behandlungsbedürftigkeit seitens des MDK überhaupt eine Verlegung zu fordern (es sei denn, es würde außerhalb des Versorgungsauftrages behandelt)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Verlegung am Sonntag - kein Notfall


    Was ist wichtiger

    der wirtschaftliche Druck (arbeiten möglichst 24 Stunden an jedem Tag der Woche)

    oder

    medizinische, religiöse, soziale und humanitäre Gesichtspunkte?


    Siehe auch:

    Der sogenannte Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen wurde:

    „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“


    Gruß

    E Rembs

  • Moin,

    Zitat


    Original von TicTac:
    Hallo zusammen!

    @ Merguet, wie meinen Sie das …

    Ich meine vor allem, dass die Effekte nicht prospektiv zu beurteilen sind. In zahlreichen Fällen wird das Ergebnis der Verlegung für den Kostenträger teurer. Die KTR rechnen sich das hinterher aus und fragen dann beim MDK nach.

    Wir hatten früher 2 Plankrankenhäuser und fortwährend diese Diskussion am Bein. Nach der Zusammenlegung hat sich gezeigt, dass die Verlegungen kaum Effekt hatten.

    2 Fälle hatte wir vor das SG gebracht, die Kassen haben ihre Forderung fallen gelassen.

    Gruß

    merguet