Verlegung in ein anderes Krankenhaus an einem Sonntag

  • Hallo,
    welche Gründe können eine frühere Verlegung fordern?
    Verlegungs-Abschläge
    und bei den PKVs dann wegfallende Zuschläge für 1-Bett, 2-Bett oder so ähnlich.

    also wird man sich schon inhaltlich mit der Sache auseinandersetzen müssen.

    Wir hatten auch schon den Fall, dass ein Patient entlassbar war, aber kein Transportmittel verfügbar: also Kasse angerufen und Fall geschildert. Da die auch keinen Transporter hatten, wurde der Fall akzeptiert und bezahlt.
    Also ist eine Fallsteuerung und eine frühzeitige Kommunikation erforderlich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Das Grundgesetz brauchen wir dafür gar nicht zu bemühen, das Arbeitszeitgesetz tut\'s auch:
    Gem. §10(1) ArbZG dürfen Arbeitnehmen an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigt werden, \"Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können\".
    Somit dürfen Krankentransportdienste am Sonntag also nur die Kapazitäten vorhalten, die sie für Notfälle benötigen. Gleiches gilt auch für das aufnehmende Krankenhaus. Personalkapazitäten für die Bearbeitung elektiver Verlegungen können also am Sonntag gar nicht vorhanden sein, denn dies wäre ja ungesetzlich. Somit kann schon aufgrund der Gesetzeslage am Sonntag keine elektive Verlegung stattfinden.

    Eventuell könnten auch Sonn- und Feiertagsgesetze noch klarere Regelungen enthalten, das ist aber Ländersache. In der Regel sind dort \"öffentlich bemerkbare Arbeiten\" verboten, und zu diesen zählt ein Krankentransport ja nun sicherlich.

    Viel Erfolg

    MDK-Opfer

  • Hallo allerseits!

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Dazu gehört es auch, Vorhaltekosten im notwendigen Rahmen zu halten.

    Kostet denn die Sonntagsarbeit tatsächlich mehr (schlägt sich das im Gehalt nieder)? Dann wäre es immer noch der Krankenkasse / dem MDK egal, denn für die bleibt ja die Fallpauschale trotzdem mit der früheren Verlegung günstiger.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Vielmehr geht es mir darum, dass es keine Gründe gibt, bei bestehender stationärer Behandlungsbedürftigkeit seitens des MDK überhaupt eine Verlegung zu fordern (es sei denn, es würde außerhalb des Versorgungsauftrages behandelt).

    Zitat

    Original von merguet: Ich meine vor allem, dass die Effekte nicht prospektiv zu beurteilen sind. In zahlreichen Fällen wird das Ergebnis der Verlegung für den Kostenträger teurer. Die KTR rechnen sich das hinterher aus und fragen dann beim MDK nach.

    Das habe ich ehrlich gesagt noch überhaupt nicht begriffen … Wieso sollte eine frühere Verlegung überhaupt kostensparend wirken …

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Deshalb sollte man mit den Forderungen, am Wochenende die gleichen Routinearbeiten zu leisten, wie an Werktagen, doch etwas vorsichtiger sein − insbesondere wenn man selbst zu dem privilegierten Teil der Arbeitnehmer gehört, die das Wochenende frei haben.

    Zitat

    Original von MDK.Opfer: das Arbeitszeitgesetz tut\'s auch: Gem. §10(1) ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigt werden, \"Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können\".

    Herr Merguet hat zwar (in einer anderen Diskussion) dazu gemahnt, kein allgemeines MDK-Abwatschen zu betreiben, aber dieses Beispiel hier ist gerade so eins, wo man den (einen) MDK echt an die Wand klatschen könnte. Die Konsequenzen, die sich aus einer Erfüllung dieser Forderung ergäben, sind eine solche Zumutung, daß man den Anspruch als regelrecht feindselig empfindet.

    Glücklicherweise gibt es dieses Forum, in dem man sich austauschen und Rat suchen kann! :)

    Mit freundlichen Grüßen,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo,
    also das mit dem Arbeitszeitgesetz ist wirklich ein gutes und schlagendes Argument. Ober sticht Unter.
    Und das mit den bequemen Arbeitszeiten des MDK ist natürlich auch etwas, was uns \"Frontschweine\" ärgert.

    OKIDOCI 8)

  • Schönen guten Tag TicTac

    Zitat


    Original von TicTac:
    Wieso sollte eine frühere Verlegung überhaupt kostensparend wirken …

    ..weil es im DRG-System für jeden Tag, den der verlegte Patient unter der mittleren Verweildauer einer DRG liegt, einen Abschlag gibt.


    Zitat


    Original von TicTac:
    Kostet denn die Sonntagsarbeit tatsächlich mehr (schlägt sich das im Gehalt nieder)? Dann wäre es immer noch der Krankenkasse / dem MDK egal, denn für die bleibt ja die Fallpauschale trotzdem mit der früheren Verlegung günstiger.

    Abgesehen davon das Sonntagsarbeit tatsächliche etwas mehr auch im Gehalt kostet, wird vor allem jedoch Sonntags nicht so viel Personal vorgehalten. Wenn Sonntags also mehr Menschen Arbeiten müssen, um solche elektiven Verlegungen durchzuführen, dann mag das zwar den Krankenkassen/MDK egal sein, kostet jedoch letztlich den Steuerzahler mehr. Auch das wäre unwirtschaftlich!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Jetzt aber allen eine gute Nacht! :)

    Beste Grüße aus dem Norden,
    TicTac

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  • Jetzt erzähl ich doch noch eine Anekdote,

    Es gab einen Patienten, der nach langer Intensivkarriere fern der Heimat in ein anderes Krankenhaus ca 250 km entfernt verlegt werden sollte. Er war noch intermittierend beatmet, aber stabil. Wegen der Transportkosten und der Befürchtung, 2 DRG zu bezahlen, weigerte sich der Kostenträger, einer Verlegung zuzustimmen (Ich weiß gar nicht mehr, warum die Kasse üebrhaupt gefragt worden war, ich glaube, die Angehörigen haben sich eingeschaltet).
    Nach der Ablehnung der Kasse gab es in der Familie einen Riesenärger, die Familie hat der Kasse die Bude eingelaufen, bis die schließlich zugestimmt hat.
    Der Patient wurde verlegt. Zum Zeitpunkt der Verlegung hatte der Patient 992 Beatmungsstunden auf dem Zähler. Ich habe das ganze erst zum Zeitpunkt der Verlegung berichtet bekommen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,

    die Beatmungsstunden haben dann für das Krankenhaus vermutlich die unterirdisch schlechte Fallpauschale wieder rausgerissen? ;)

    Gruß, TicTac

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  • Zitat


    Original von merguet:
    ...Zum Zeitpunkt der Verlegung hatte der Patient 992 Beatmungsstunden auf dem Zähler...


    Dumm gelaufen (8 Stunden...)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr merguet,

    wahrscheinlich wurde die KK eingeschaltet, weil es sich um genehmigungspflichtige FaKo gehandelt hat.

    § 60 Fahrkosten
    (1) ....
    (2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
    1.bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,.....

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,
    zur Ehrenrettung der KK kann ich berichten, dass wir vor Kurzem eine schwerstkranke Krebspat. nach Hause verlegen wollten (800 km), die hier im wundeschönen Schwarzwald noch einen letzten Urlaub verbringen wollte und sich dann akut verschlechterte. Anruf bei der Kasse, Genehmigung innerhalb 30 Minuten per Fax auf Station. Auch das gibt es!
    (Leider ist die Pat. nicht mehr stabilisierbar gewesen und dann doch innerhalb kürzester Zeit hier gestorben)

    OKIDOCI 8)