Spezifische Kodierung

  • Guten Morgen,
    ich habe einen Patienten mit Pneumonie durch Staphylokokken HD J15.2.
    Zusätzlich wurde bei dem Patient Pseudomonaden festgestellt (B96.5!). Kann man diese zusätzlich kodieren?
    Also J15.2 mit B96.5! ?
    Steh irgendwie neben mir ?(
    Gruß
    Maddoc

  • Sehr geehrter Maddoc,
    bei Nachweis von Ps. aeruginosa im Tracheal-/Bronchialsekret kann es sich sowohl um eine Kolonisation als auch um einen relevanten Keimnachweis handeln. Für letzteres gibt es Risikofaktoren (Schwere Lungenerkrankung, Steroidtherapie, vorhegehende Antibiotikatherapie bzw. KH-Aufenthalt, ...).
    Wenn die antibiotische Therapie unter Berücksichtigung des Pseudomonas ausgewählt wurde, so können Sie den dann auch kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von WStark:
    Wenn die antibiotische Therapie unter Berücksichtigung des Pseudomonas ausgewählt wurde, so können Sie den dann auch kodieren.

    Wir haben ja schon mehrmals hier im Forum den Hinweis gegeben, dass die Angabe der Keime obligat ist (siehe DKR). In diesem Zusammenhang dann die Frage der dazugehörigen \"Krankheit\". Diesbezüglich der Hinweis auf die Antwort des DIMDI in diesem Thread: http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=11283

    Die Berücksichtigung bei der Antibiose ist hier nicht relevant (DKR D012i Mehrfachkodierung, nicht DKR D003i Nebendiagnosen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Gefäßchirurg,
    mit den Keimen sehe ich wie Hr. Seltner (sind obligat anzugeben). Aber rein formal: Darf ich den Kode J15.1 mit dem Sekundärkode B96.- kombinieren?

    Gruß
    Maddoc

  • Hallo,

    bei Nachweis mehrerer Keime als mögliche Auslöser einer Pneumonie: Was spricht gegen

    J16.8 Pneumonie durch sonstige näher bezeichnete Infektionserreger
    +
    B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind [bzw. B95.7! oder B95.8!].
    +
    B96.5! Pseudomonas und andere Nonfermenter als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • hallo,

    SA und pseudomonas sind doch keine \"sonstigen infektionserreger \" sondern altbekannte bakterien.

    Also J15.8 statt J16.8.

    Auch wenn die pneumonias J15.0 -.7 jeweils einem einzigen keim zugeordnet werden spricht \"Sonstige bakterielle Pneumonie \" textlich nicht gegen eine mischinfektion. Kodierbar wie von Lunge vorgeschlagen mit B95-96.

    ( zur vorbeugung: wenngleich chlamydien jetzt bakterien sind, so haben sie wegen ihres intrazellulären daseins weiterhin einen sonderstatus, ihre eigene ordnung )

    mfg ETgkv

  • hallo Gefäßchirurg,

    wenn Sie J15.1 und J15.2 kodieren hat Ihr patient zuerst die pseudomonas-pneumonie und dann die staphylokokken-pneumonie.

    Eine einzeitige pneumonie mit 2 oder mehr keimen sollte mit einen icd-code abgebildet werden.

    mfg ETgkv