Schlafstörungen extra kodieren?

  • Guten Tag!

    Ich habe eine Frage zu den Schlafstörungen. Ich arbeite ja als Kodierfachkraft in einem rein psychiatrischen Krankenhaus. Die Mehrzahl unserer Patienten haben (auch) Schlafstörungen verschiedenster Natur.

    Meine Frage dazu: kodiere ich diese als ND, sofern die Schlafstörungen z.B. Visitenthema waren oder anderweitig im Gespräch und dokumentiert sind und auch darauf reagiert wird (medikamentös oder auch therapeutisch)? Oder wird eher davon ausgegangen, daß Schlafstörungen zu dem jeweiligen psychiatrischem Krankheitsbild (HD Sucht/Entzug, affektive Störungen usw.) sowieso gehören und sozusagen inbegriffen sind?

    Vielen Dank schon mal und einen schönen Tag!

  • Hallo Frau Butterblume,

    ich denke, Sie können die G47.- kodieren.

    Interessant ist m.E. die von Ihnen geschilderte Reihenfolge: Psychiatrische Klinik, Patienten mit Schlafstörungen. Andere Fachrichtungen nämlich schildern eher: Patienten mit Schlafstörungen, psychische Beschwerden.

    \"Affektive Störungen\" sind, gerade bei Frauen, nicht selten ein nicht untypisches Symptom eines Schlafapnoe-Syndroms. Die für die Diagnose eigentlich wichtigste Aussage ist die, dass ein Bettpartner Apnoen beobachtet hat. Wenn dann noch Tagesmüdigkeit oder Konzentrationsstörungen o.a. auftreten, ist die Diagnose eigentlich schon gestellt.
    Also ggf. eher Atemtherapiegerät als Psychotherapie.....? *Scherz

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Herr Lunge!
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Frage ist tatsächlich interessant, und ich habe heute das Glück gehabt, etwas zu recherchieren. Die DKR-Psych besagen im Grunde genommen, was ich schon vermutet habe:

    F51.- Nicht organische Schlafstörungen (sind bei unseren Psychiatrie Patienten eher zu kodieren, wenn keine somatische Ursache vorhanden ist)

    \"In vielen Fällen ist [...] Symptom einer anderen psychischen oder körperlichen Krankheit. [...] Wenn die Schlafstörung eine der Hauptbeschwerden darstellt und als eigenständiges Krankheitsbild aufgefasst wird, dann soll diese Kodierung gemeinsam mit dazugehörigen Diagnosen verwendet werden, welche die Psychopathologie und Pathophysiologie des gegebenen Falls beschreiben.[...]\"

    Ich verstehe das so, daß im Rahmen einer psychiatrischen Erkrankung auftretende Schlafstörungen nicht kodiert werden, es sei denn, sie zeigen sich so manifest, daß sie berufsgruppen- und schichtübergreifend beobachtet und therapiert werden.

  • Hallo zusammen!
    @ Butterblume: Das ist auch nach unserer Auffassung so korrekt!
    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo butterblume, hallo TicTac,


    wir kodieren- falls keine F 51. zutrifft - aber dennoch s p e z i f i s c h e r Aufwand vorhanden ist (z.B. Schlafmedikation) die G47., da nach der Kodierrichtlinie PD003 auch als Symptom kodierbar sind.

    Auszug aus der DKR-Psych:


    PD003
    "Symptome als Nebendiagnose

    Für Symptome gelten die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen entsprechend.


    Beispiel 7



    Ein Patient wird zur Entgiftung bei Opioidabhängigkeit stationär aufgenommen. Es besteht ein ausgeprägtes Untergewicht, das behandelt wird.


    Hauptdiagnose:


    Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom


    Nebendiagnose(n):


    Abnorme Gewichtsabnahme

      
    Hinweis der Selbstverwaltung: Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Unglücklichsein bei einer Depression mit dieser Regelung nicht beabsichtigt. Sie empfiehlt aber die Kodierung von Symptomen, die besondere Maßnahmen erfordern und deshalb für eine sachgerechte Fallabbildung erforderlich sind."


    Mit der Kodierung G47. bilden wir somit den Aufwand der Medikation ab.

    Freundliche, spätsommerliche Grüße

    E. Rah. 

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Vielen Dank, E.Rah.!

    Diese Regel ist mir bekannt, daher meine Frage. Denn Schlafstörungen bei einem Maniker oder Depressiven würde ich als Symptom der Krankheit werten und somit nicht extra kodieren.

    Beste Grüße!

  • Hallo E.Rah und butterblume und alle Anwesenden!

    Ich könnte mir vorstellen, daß beides korrekt ist. Ich finde es schwer, das wirklich handfest zu unterscheiden, es wäre einfacher bei primären Schlafstörungen ...
    Dennoch würde es für mich hier eher passen, eine "psychiatrische" Schlafstörung zu verschlüsseln, denn die "neurologischen" stehen in einer Liste mit OSAS und Narkolepsie.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams