Guten Tag!
In der vorläufigen OPS-Version 2012 heißt das Intensivmerkmal gesetzliche Unterbringung jetzt Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen. Bisher haben wir als gesetzlich untergebracht nur eingestuft wer auch wirklich einen Unterbringungsbeschluss nach PsychKG oder BGB hatte. Aber wenn man von einer besonderen Sicherungsmaßnahme spricht, denke ich, dass damit auch kurzfristige Fixierungsmaßnahmen gemeint sind. Sehe ich das richtig? Wie sind Ihre Meinungen dazu?
Mit freundlichen Grüßen