Guten Tag miteinander,
mittlerweile sind die OPS-Kodes für die Psychiatrie in die dritte Runde gegangen. Das lernende System hat das seit der ersten Version bestehende Problem der Eindeutigkeit nach zwei Möglichkeiten zur Verbesserung nicht gelöst bzw. behoben. Ein Neues ist hinzugekommen.
Im §17d KHG steht auch etwas vom durchgängigem Vergütungssystem. Unter durchgängig verstehe ich in nicht nur in diesem speziellen Fall auch das, dass alle Kliniken die vorgegebenen Merkmale einheitlich zur Leistungsabbildung anwenden bzw. anwenden können. In diesem Zusammenhang ist eine Einstufung nach jeweiligen Landesgesetzen m.E. aus der bundesweiten und bundeseinheitlichen Betrachtungsweise nicht sachgerecht. Mit der Formulierung der besonderen Sicherheitsmaßnahmen hat sich OPS 2012 bei der Einstufung in die Intensivbehandlung von der Durchgängigkeit entfernt.
Auf die Frage, welche Maßnahmen damit genau gemeint sind und was hierzu nicht zählt, antwortete DIMDI:
ZitatDem DIMDI liegen keine Informationen dazu vor, welche Maßnahmen zu den besonderen Sicherungsmaßnahmen gehören. Wir können nur darauf hinweisen, dass Patienten, die gesetzlich untergebracht sind und keine besonderen Sicherungsmaßnahmen benötigen, nicht der Intensivbehandlung zugeordnet werden sollen.
Dass die gesetzliche Unterbringung kein Merkmal für die Intensivbehandlung ist, ist seit der OPS-Änderung klar. Da sagt DIMDI auch nicht neues.