Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen

  • Guten Tag miteinander,
    mittlerweile sind die OPS-Kodes für die Psychiatrie in die dritte Runde gegangen. Das lernende System hat das seit der ersten Version bestehende Problem der Eindeutigkeit nach zwei Möglichkeiten zur Verbesserung nicht gelöst bzw. behoben. Ein Neues ist hinzugekommen.

    Im §17d KHG steht auch etwas vom durchgängigem Vergütungssystem. Unter durchgängig verstehe ich in nicht nur in diesem speziellen Fall auch das, dass alle Kliniken die vorgegebenen Merkmale einheitlich zur Leistungsabbildung anwenden bzw. anwenden können. In diesem Zusammenhang ist eine Einstufung nach jeweiligen Landesgesetzen m.E. aus der bundesweiten und bundeseinheitlichen Betrachtungsweise nicht sachgerecht. Mit der Formulierung der besonderen Sicherheitsmaßnahmen hat sich OPS 2012 bei der Einstufung in die Intensivbehandlung von der Durchgängigkeit entfernt.

    Auf die Frage, welche Maßnahmen damit genau gemeint sind und was hierzu nicht zählt, antwortete DIMDI:

    Zitat

    Dem DIMDI liegen keine Informationen dazu vor, welche Maßnahmen zu den besonderen Sicherungsmaßnahmen gehören. Wir können nur darauf hinweisen, dass Patienten, die gesetzlich untergebracht sind und keine besonderen Sicherungsmaßnahmen benötigen, nicht der Intensivbehandlung zugeordnet werden sollen.

    Dass die gesetzliche Unterbringung kein Merkmal für die Intensivbehandlung ist, ist seit der OPS-Änderung klar. Da sagt DIMDI auch nicht neues.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo Dirk,

    es geht mir nicht darum "das DIMDI" oder seine Mitarbeiter zu kritisieren. Du hast sicherlich größeren Einblick in die Abläufe und Aufgaben des DIMDI und ich nehme auch mit großem respekt wahr, dass du hier im Forum immer wieder ein Wort für sie einlegst.

    Das ist nicht Aufgabe des DIMDI. Die jeweiligen Fachgesellschaften haben die Möglichkeit, DRG-Verantwortliche in Ihren Arbeitsgruppen oder Gremien z. B. auf Ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Dies wird auch von einigen so gehandhabt.

    Als Außenstehender habe ich hier eine andere Sichtweise. Das, was ich nämlich sehe, wenn ich ICD oder OPS aufschlage, ist, dass diese Klassifikationen vom DIMDI herausgegeben werden. Und ich finde schon, dass ein Herausgeber auch eine gewisse Verantwortung dafür hat, was er veröffentlicht. Sicherlich gilt das nicht unbedingt für den Inhalt, aber vielleicht für das, was ich "handwerkliche Probleme" nenne. Wenn ich mir die ein oder andere Stellungnahme von Fachgesellschaften aus der Psychiatrie anschaue, dann sehe ich im Übrigen dabei auch ganz viel, auch inhaltliche Kritik an den OPS. Es scheint also ein recht exklusiver Kreis zu sein, der letztlich dafür verantwortlich ist.

    Selbstverständlich wünschen wir uns interpretationsfreie OPS-Zuordnungen. Aber gerade durch die Anwender, wird ja die eine oder andere Schwäche in den Vorgaben zu Tage gebracht. So wie hier diskutiert. Es ist und bleibt ein laufender Prozess, ohne dass der selige Zustande der perfekten Formulierung aller OPS-Kodes in unser aller Lebenszeit eintreten wird. Aber, dadurch bleibt es doch auch ein bisschen unterhaltsamer. OK, ist natürlich "Schönreden".

    Es geht mir nicht um eine "perfekte" Fomulierung und in den inzwischen fast 20 Jahren, in denen ich OPS anwende, weiß ich auch, dass es schon immer Interpretationsspielräume gegeben hat und geben wird. Allerdings fällt mir auf, das diese Spielräume um so größer sind, je Wortreicher versucht wird, die Leistung zu beschreiben. Als Chirurg ist mir und jedem anderen Chirurgen klar, was eine Appendektomie ist, was dazu gehört und was nicht. Dass Qualitätsmaßstäbe dabei eingehalten werden, wird auf einer anderen Ebene sichergestellt. Keiner käme auf die Idee, in einen chirurgischen OPS zu schreiben, dass beispielsweise dieser Eingriff nur im Beisein eines Facharztes durchgeführt werden darf. Bei den Komplex-OPS (nicht nur in der Psychiatrie) wird versucht, solche Dinge als "Qualitätsmaßstäbe" in den OPS zu schreiben. Das funktioniert jedoch nicht, weil genau deshalb die Begriffe ihren medizinsichen Sinn verlieren und nur noch wortgetreu und formal betrachtet werden. In der Psychiatrie ist vermutlich auch definiert, was eine psychotherapeutische Behandlung ist (auch wenn es da sicherlich verschieden Ansätze und Schulen gibt). Durch den OPS wird die Diskussion ob eine psychotherapeutische Komplexbehandlung durchgeführt wurde jedoch oft nur noch darauf reduziert, ob drei ärztliche oder psychologische Therapieeinheiten "verabreicht" wurden.

    Das hat jetzt natürlich nichts mehr mit dem DIMDI zu tun, wollte ich jedoch auch mal loswerden.

  • Zitat

    Durch den OPS wird die Diskussion ob eine psychotherapeutische Komplexbehandlung durchgeführt wurde jedoch oft nur noch darauf reduziert, ob drei ärztliche oder psychologische Therapieeinheiten "verabreicht" wurden.


    Guten Tag!

    Herr Schaffert, Sie haben mir jetzt aus der Seele gesprochen. ich sehe diese Schwierigkeit genauso, nicht nur bei den Komplexcodes. Da hat es mich aber besonders "gestört" daß eben nach OPS-Regeln keine Psychotherapie stattgefunden hat, wenn diese drei Einheiten pro Woche nicht erreicht wurden. Es könnten ja mehrere therapeutische Gespräche stattfinden, die evtl. keine 25 Minuten dauern, wenn der Therapeut diese für sinnvoll hält.

  • Also es stellt sich meiner meinung nach zunächst einmal die frage, wie lange und womit ein patient fixiert wurde. Wenn er bloß mit einem Hilfsmittel wie fixiert wurde um ihn kurzzeitig ruhig zu stellen, dann würde ich es nicht als besondere Sicherungsmaßnahme einstufen, da darunter die wirklich dauerhaften Sicherungsmaßnahmen fallen. Das ist aber wirklich ein komplexes Thema und findet nur schwer einen gemeinsamen Nenner.

  • Hallo,

    der BFLK-Landesvorsitzender NRW, Matthias Krake, informiert, "dass der Gesundheitsausschuss an 9.11. ein Verbot von Videoüberwachungen in psychiatrischen Einrichtungen in ... (NRW - d.V.) beschlossen hat. Dem FDP-Antrag schlossen sich die Fraktionen von SPD, Grüne und Die Linke an. Die CDU lehnte ab (-> s.a. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48…Psychiatrie.htm - d.V.).
    Im Sommer hatte sich die BFLK NRW in einer öffentlichen Anhörung im Landtag zum Thema eingebracht und auch eine Stellungsnahme veröffentlich (s. auch Homepage http://www.bflk.de/doku/nw/30%2C29%2C31%2C35)."

    Die vorherige Stellungnahme des BFLK e.V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration am 22. Juni 2011 finden sie hier.

    Also wird Videoüberwachung zumindest in NRW (und Niedersachsen -> s.o.) nicht als besondere Sicherungsmaßnahme Anwendung finden können.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (22. November 2011 um 09:20)

  • Hallo,

    mir stellt sich gerade die Frage ob ein Patient der isoliert wurde, aufgrund einer Norovirusinfektion, das Kriterium der besonderen Sicherungmassnahme erfüllt.

    Die Isolierung umfasst der der Patient sein Zimmer für mind. 3 Tage nicht verlassen darf damit eine Ansteckung von Mitpatienten vermieden wird und daß das Pflegepersonal nur mit besonderen Schutz das Zimmer betreten darf.

    Schöne Grüsse Thomas.

  • Hallo tomkue,

    ich würde das nicht als "besondere Sicherungsmaßnahme" i.S. des OPS verstehen. Die Maßnahme sollte wohl aufgrund des psychischen Zustandsbildes erfolgen, nicht wegen einer
    körperlichen Problematik. Aber so präzise steht es nicht im OPS, also ist es Auslegungssache.
    Hinweise könnten sein, dass in den "angewandten Verfahren" grundpflegerische / hygienische Maßnahmen nicht aufgeführt sind. Ebenso fehlt bei den "Vertretern der Berufsgruppen" die Krankenhaushygiene.

    Vielleicht können Sie 8-987.1 kodieren.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,

    wir codieren Isolierung z.B. zur Abschirmung Person von ihrer Umgebung mit ICD Z29.0

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo zusammen!

    ein Patient der isoliert wurde aufgrund einer Norovirusinfektion

    Wenn die besonderen Maßnahmen für die Isolation aus somatischen Gründen durchgeführt werden und funktionieren, dann schließe ich mich den Vorrednern an.
    Sollte ein psychiatrischer Patient jedoch besonderen Aufwand erfordern, um ihn zu isolieren, etwa ein dementer Patient, der es nicht behalten kann, dann könnte ich mir vorstellen, daß die jeweils erforderlichen Maßnahmen psychiatrisch kodiert werden können, z.B. Betreuungsaufwand.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams