Hallo zusammen,
trotz unterschiedlicher Kombinationen habe ich in der Suche nichts gefunden.
Folgendes Problem: Eine Kasse fodert unter Berufung auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010 (Az L 5 KR 184/09) die Aufwandspauschale zurück. Laut Kasse sei das Urteil rechtskräftig.
Auf der Seite der Justiz RLP heisst es: Die Revision war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Leider habe ich nichts dazu gefunden, ob Revision eingelegt wurde. Hat hier jemand nähere Infos dazu? DANKE