Sehr geehrte Damen und Herren,
häufig verlassen Patienten das Krankenhaus "auf eigenen Wunsch". Weder die behandlenden Ärzte noch das Pflegepersonal werden vom Patienten informiert. Daher werden auch die obligatorischen Dokumente (..gegen ärztlichen Rat..) nicht unterschrieben.
Nun stellt sich mir die Frage ob es den Kostenträgern helfen würde wenn wir bei o.g. Fällen die Entlassart auf "EW" ändern, speziell wenn die Behandlungsdauer nahe an die UGVD grenzt. Wäre eine solche Entlassanzeige korrekt?