Vermeidung Fallprüfung durch Änderung der Entlassart?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    häufig verlassen Patienten das Krankenhaus "auf eigenen Wunsch". Weder die behandlenden Ärzte noch das Pflegepersonal werden vom Patienten informiert. Daher werden auch die obligatorischen Dokumente (..gegen ärztlichen Rat..) nicht unterschrieben.

    Nun stellt sich mir die Frage ob es den Kostenträgern helfen würde wenn wir bei o.g. Fällen die Entlassart auf "EW" ändern, speziell wenn die Behandlungsdauer nahe an die UGVD grenzt. Wäre eine solche Entlassanzeige korrekt?

  • Hallo BoB77,
    wenn ein Patient bei bestehender stationärer Behandlungsbedürftigkeit selbstständig das KH verläßt ist die E-Art immer "gegen ärztlichen Rat" - egal ob er ein Dokument unterschrieben hat oder nicht. Zumal auf diesen Dokumenten auch ein Feld ist, welches der Arzt ausfüllen sollte, wenn der Patient nicht unterschreibt.
    Und: ja, es erklärt dem Kostenträger dann meist schon auf den ersten 301er-Blick, warum der Patient nur so kurz da war.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold