Veränderungsrate 2012

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    gemäß § 71 SGB V stellt das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. September eines jeden Jahres für die Vereinbarungen der Vergütungen des jeweils folgenden Kalenderjahres die anzuwendende durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen fest. Die Feststellung wird durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Veränderungsrate für 2012 beträgt 1,98 %. Gemäß GKV-Finanzierungsgesetz ist davon noch eine Absenkung der Rate von 0,5 in 2012 in Ansatz zu bringen. Die finanziellen Rahmenbedingungen für nächstes Jahr werden also schwierig. Die entsprechende Pressemitteilung der DKG von heute finden Sie in der Anlage.