DIMDI Fragen u. Antworten

  • Hallo,

    ist jetzt veilleicht OT, aber wäre es möglich diesen Fred nach oben unter die Forennutzungshinweise zu bringen?

    Dann ist der immer präsent.

    Gleiches würde ich auch für den Bereich "Neues vom BSG / LSG" vorschlagen.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    • Offizieller Beitrag

    FRAGE
    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Anfrage OPS für die Radiofrequenzkyphoplastie


    Sehr geehrte Frau Dr. XY,

    ich möchte sie kurz zur korrekten OPS-Zuweisung für die
    Radiofrequenz-Kyphoplastie (RFK) befragen.

    Ist hier der OPS-Kode

    5-839.a_ Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material
    in einen Wirbelkörper mit intravertebraler, instrumenteller
    Wirbelkörperaufrichtung

    oder

    5-839.9_ Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne
    intravertebrale instrumentelle Aufrichtung

    anzugeben?

    Vielen Dank für die Auskunft!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter
    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    ANTWORT

    Sehr geehrter Herr Dr. Selter,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Die Radiofrequenz-Kyphoplastie (RFK) sollte mit einem Kode aus dem Bereich 5-839.a verschlüsselt werden.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Ihr Klassi-Team
    _________________________________________________________________________________

    DIMDI
    Deutsches Institut für
    Medizinische Dokumentation und Information
    Medizinische Klassifikationen
    Waisenhausgasse 36-38a
    50676 Köln

    Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

    • Offizieller Beitrag

    FRAGE

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Betreff: OPS-Frage zu perkutaner Osteosynthese an der Wirbelsäule

    Sehr geehrte Frau Dr. XY,

    ich bitte Sie um Auskunft, wie perkutan eingebrachte Schrauben-Stabsysteme
    an der Wirbelsäule zu kodieren sind. Die Zuordnung eines Kodes aus 5-833
    ist nicht möglich, da hier die geschlossene Reposition mit externer
    Fixation dargestellt wird. Es handelt sich bei dem Verfahren aber um eine
    geschlossene Reposition mit interner Osteosynthese. Aus diesem Grund kann
    auch kein Kode aus 5-834 zugeordnet werden, da hier die offenen
    Repositionen subsumiert sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter


    ANTWORT

    Sehr geehrter Herr Dr. Selter,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Die Osteosynthese mit einem perkutan eingebrachten Schrauben-Stabsystem ist mit dem Kode 5-835.5 anzugeben, kombiniert mit 5-839.x. Der OPS lässt zum jetzigen Zeitpunkt nur diese Kombination zu, da kein Einzelkode das Verfahren korrekt beschreibt, der Kode 5-835.5 aber nicht alleine angegeben werden darf. Die Zuordnung erfolgt nach Absprache mit der zuständigen Fachgesellschaft (DGW).


    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Ihr Klassi-Team
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    • Offizieller Beitrag

    FRAGE

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Betreff: OPS-Anfrage "OsseoFix"


    Sehr geehrte Frau Dr.XY,

    ich bitte um kurze Bewertung des folgenden Verfahrens, inwiefern hierfür
    ein Kode aus 5-839.a- Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation
    von Material in einen Wirbelkörper mit intravertebraler, instrumenteller
    Wirbelkörperaufrichtung oder ein Kode für Wirbelkörperersatz 5-837.0-
    Wirbelkörperersatz und komplexe Rekonstruktion der Wirbelsäule (z.B. bei
    Kyphose): Wirbelkörperersatz durch Implantat (Zusatzentgelt relevant)
    anzugeben ist.


    Vielen Dank für Ihre Nachricht!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter


    ANTWORT

    Sehr geehrter Herr Dr. Selter

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Das Verfahren OsseoFix sollte mit dem KOde 5-839.a- verschlüsselt werden. Der Kode 5-837.0 ist nicht anzugeben, da es sich nicht um einen Wirbelkörperersatz handelt.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Ihr Klassi-Team
    _________________________________________________________________________________

    DIMDI
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    Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).


  • Hallo,

    wir haben folgende Anfrage ans DIMDI gestellt:

    Wie ist die postoperative Infektion der Haut bei einer Operationswunde korrekt zu verschlüsseln?
    Im ICD findet sich unter T81.4 als Erläuterung auch Naht- und Wundabszess nach medizinischen Maßnahmen.
    Ebenso könnte die Kodierung L08.8 in Kombination mit Y84.9! angewendet werden. Was ist richtig??

    Antwort:

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Aus klassifikatorischer Sicht ist die postoperative Wundinfektion mit T81.4 zu verschlüsseln.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Gruß ganss

  • Anfrage:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    streitig ist die korrekte Kodierung einer Thrombophlebitis nach Infusion / Injektion.

    Laut MDK sei dies mit den Kodes I80.8 mit dem Kode Y69! zu kodieren.

    Unserer Ansicht nach ist dies korrekt mit dem Komplikationskode T80.1 zu kodieren.

    Welche Kodierung ist korrekt?


    Antwort:

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Gemäß Alphabetischem Verzeichnis ist eine "Thrombophlebitis nach Infusion, therapeutischer Injektion oder Transfusion" mit T80.1 zu verschlüsseln.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    • Offizieller Beitrag

    Frage
    Von: Selter, Dirk
    Gesendet: Di 08.11.2011 09:12
    An: "Y, X, Dr."
    Betreff: Zusätzliche Kodierung einer Antirotationschraube bei DHS-Osteosynthese

    Sehr geehrte Frau Dr. XY,

    die Einzelkodierung von unterschiedlichen Osteosynthesen bei Frakturversorgungen ist seit 2010 über den OPS vorgegeben.

    Ich bitte um Bestätigung, dass eine neben einer DHS (Dynamische Hüftschraube) zusätzlich eingebrachte Antirotationsschraube (diese wird nicht regelhaft mit einer DHS eingebracht und liegt neben dieser) neben dem entsprechenden OPS-Kode für die DHS mit dem OPS-Kode für eine Schraubenosteosynthese anzugeben ist.

    Für eine geschlossene Reposition würde sich hier dann beispielsweise folgende OPS-Kombination ergeben: 5-790.8e und 5-790.0e.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    ----------------------------------------------------------------

    Antwort

    Sehr geehrter Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Da seit 2010 die Einzelkodierung von unterschiedlichen Osteosynthesen bei der Frakturversorgungen vorgegeben ist, kann eine neben einer DHS (Dynamische Hüftschraube) zusätzlich eingebrachte Antirotationsschraube (wenn diese nicht regelhaft mit einer DHS eingebracht wird und neben dieser liegt) mit dem OPS-Kode für eine Schraubenosteosynthese neben dem entsprechenden OPS-Kode für die DHS verschlüsselt werden.


    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team

  • Anfrage vom 08.12.2011

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in den Hinweistexten zum PKMS heisst es, dass die Gründe für den PKMS einmalig bei der Aufnahme und dann wieder bei Änderung zu erfassen sind.
    Wie sind die Fälle zu sehen, bei denen bei Aufnahme kein Grund für PKMS vorlag, weil sich durch eine Verschlechterung des Krankheitszustandes der pflegerische Aufwand erst im Verlauf des KH-Aufenthaltes ergibt. Kann hier der PKMS kodiert werden, auch wenn bei Aufnahme kein Grund erfasst werden kann?
    Danke für kurze Stellungnahme.
    Ich bin übrigens von MDK und Schulungsteilnehmern mit unterschiedlichen Vorstellungen zu dieser Frage konfrontiert worden.
    Wäre das evtl. was für eine FAQ?
    herzliche Grüsse


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    ANTWORT vom 12.12.2011
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    Sehr geehrter Herr Dr. Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Wenn sich der Gesundheitszustand des Patienten im Laufe des Krankenhausaufenthaltes verschlechter hat und ab einem bestimmten Zeitpunkt die Gründe für den PKMS erfüllt werden, dann hat sich eine Änderung der Gründe ergeben, die Gründe müssen belegt werden und die PKMS-Punkte können erfasst werden. Die Gründe für den PKMS müssen an dem Tag erstmalig erfasst werden, an dem Sie das erste Mal Punkte berechnen.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Bei Aufnahme Schwangerer mit Symptomen, die nur mit einem R-Kode verschlüsselt werden können, weil keine zugrunde liegende Krankheit gefunden werden konnte (z.B. Fieber), verlangte der MDK als HD die O99.8. Auf unseren Einwand, dass das Kapitel R nicht unter den dort aufgeführten Krankheitszuständen von Kapitel ... bis Kapitel ... aufgeführt sei, entgegnete er, dass dies ja nur Beispiele seien und nicht als vollständig anzusehen seien. Auf unsere diesbezügliche Anfrage antwortete das DIMDI am 01.02.2012:

    "Bei den unter O99.8 aufgeführten Inklusiva handelt es sich um "exkludierende" Inklusiva; d.h. es sind nur die explizit aufgeführten Schlüsselnummern (Inklusiva) eingeschlossen und können mit O99.8 kodiert werden.
    Bitte beachten Sie auch die unter O99.- angegebenen übergeordneten Exklusiva."

    Für Zustände, die unter den Kapiteln S bis T kodierbar sind - dafür hatte ich auch gefragt (Beispiel Prellung Bauch) - gilt das Exklusivum unter der Kapitelüberschrift von O99.-, was ich übersehen hatte. Somit wäre auch bei einer Bauchdeckenprellung einer Schwangeren und nachfolgender Überwachung der S-Kode Hauptdiagnose und Z34 mit der Schwangerschaftsdauer die Nebendiagnose.

    Elisabeth Kosche
    Hoyerswerda

  • Folgende Antwort zum heißdiskutierten Thema von Dimdi:

    "Laut Definition im OPS ist eine Schraubenosteosynthese eine Osteosynthese, die nur mit Schrauben, ggf. mit zusätzlicher Unterlegscheibe, erfolgt. Es ist NICHT jede Schraube einzeln zu kodieren."

    Gruß

    MedCon_111

    MedCon_111