• Offizieller Beitrag

    Worin besteht der Unterschied zwischen einer Ulzeration und einer Gangrän bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit der Extremitäten (pAVK) im Sinne der Kodes I70.23 und I70.24 (FAQ Nr. 1014)
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…/news_0349.html

  • Liebe Forumsmitglieder.

    Anbei die Antwort des DIMDI zu meiner Anfrage.
    Die Anfrage bei der zuständigen Fachgesellschaft ist natürlich gestellt, wurde aber bisher nicht beantwortet.


    mfg
    Jörg Liebel

    Hallo,

    Haben Sie beim DIMDI angefragt?

    Sehr geehrter Herr Dr. Liebel,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Das DIMDI nimmt keine Zuordnung von Medizinprodukten zu einzelnen OPS-Kodes vor. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die zuständige Fachgesellschaft.
    Ob ein Kode im Rahmen des DRG-Systems zum Kostentrenner wird, entscheidet nicht das DIMDI sondern das InEK als Systementwickler. Das DIMDI stellt lediglich die Klassifikation zur Verfügung.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team

    _________________________________________________________
    Dr. Jörg Liebel, M.Sc.
    Abteilungsleiter Medizincontrolling
    Klinikum Fürth
    Jakob-Henle-Straße 1
    90766 Fürth

  • Guten Morgen Forum,

    da ich mir mit dem MDK nicht ganz einig war, ob 5-784.0 und 5-784.1 bei einem Eingriff nebeneinander kodiert werden dürfen, habe ich eine entsprechende Anfrage beim DIMDI gestellt.
    Hier die Antwort,... auch wenn sie mir nicht gefällt :thumbdown:

    ----------------------------------------
    Anfrage:

    Bei einem Patienten wird im Rahmen einer Operation bei Pseudarthrose eine Defektauffüllung an der distalen Tibia mit autogenem Knochenmaterial durchgeführt.

    Dazu wird ein 3x2cm großer korticospongiöser Span aus den Beckenkamm mit Säge und Meißel mobilisiert und entnommen. Zusätzlich wird über diesen Zugang mit einem scharfen Löffel Spongiosaknochen aus dem Beckenkamm entnommen. Sowohl der korticospongiöse Span als auch der entnommene Spongiosaknochen werden in den Knochendefekt an der distalen Tibia transplantiert.

    Werden in diesem Fall beide OPS 5-784.1n und 5-784.0n erfasst um die Knochentransplantation abzubilden?

    Oder ist die Spongiosatransplantation in der Transplantation des kortikospongiösen Spanes enthalten und kann daher nicht zusätzlich kodiert werden?

    ----------------------------------------

    Antwort DIMDI 06.06.13

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    In dem von Ihnen beschriebenen Fall sollte aus klassifikatorischer Sicht nur ein Kode für die Knochentransplantation angegeben werden. Es gibt nur eine Lokalisation und nur einen Zugang für diese Operation.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    ----------------------------------------

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

    Einmal editiert, zuletzt von Th. Wagner (17. Juni 2013 um 21:33)

  • meine Frage an das DIMDI:

    ich bitte Sie um Auskunft zum Hinweis des OPS-Kodes 5-036.8:

    Wie wird der Verschluss eine intraoprativen Duraläsion, (z. B. kleine Läsion, Einriß während der OP) durch Verkleben mit Tachosil korrekt kodiert?

    Ist der OPS: 5-036.8 spinale Duraplastik (lt. OPS Text inkl. Verwendung von klebbarem Material bei der Durchführung einer Duraplastik)hierfür zu verwenden?

    Die Duraläsion wird ausschließlich mit Tachosil verklebt, ein Patch, Galea-Lappen o.ä. wird nicht zusätzlich eingebracht. D.h. das Verkleben allein verschließt die Dura.

    Ist der OPS korrekt, wenn Tachosil zusätzlich zum Verschluss der Dura durch operative Verfahren verwendet wird?

    Antwort des DIMDI:

    Die zuständige Fachgesellschaft hat zu diesem Thema folgende Stellungnahme abgegeben:

    Der Einsatz von klebbaren Vlies-Materialien (die größenabhängig recht kostspielig sind) wurde ja durch eine Änderung der Inklusiva bei 5-021 und 5-036 offiziell als Duraplastik anerkannt, da es sich um eine inzwischen anerkannte Methode handelt, die in vielen Fällen weniger Komplikations behaftet ist, als das herkömmliche Einnähen.


  • Sehr geehrtes DIMDI-Klassifikations-Team,

    es wäre nett, wenn Sie mir zu einer Frage bzgl. ICD-Kodierung weiter helfen könnten.
    Eine Patientin stürzt zu Hause, wird nach ca. 48 Stunden aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht. Hier wird im Rahmen der Aufnahmeuntersuchungen eine CK von ) 3.500 gemessen und die Diagnose eines Liegetraumas mit Rhabdomyolyse gestellt.
    Handelt es sich hierbei aus klassifikatorischer Sicht um eine traumatische Rhabdomyolyse (gem. alphabet. Verzeichnis T79.6) oder um eine Rhabdomyolyse a.n.k. (M62.89)?
    Vielen Dank im Voraus!



    Sehr geehrter Herr Leonhardt,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Die traumatisch bedingte Rhabdomyolyse wird mit T79.6 kodiert, sollte diese nicht traumatisch verursacht worden sein, kann mit der M62.8- kodiert werden.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.


    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,

    die Antwort ist ja mehr oder weniger nichts anders als deine Frage ohne Fragezeichen, also keine Klärung deiner Frage. Das verwundert auch nicht, weil es eine medizinische Frage ist, keine klassifikatorische. Wenn Trauma -> T, wenn nicht -> M. Das wusste man aber auch schon vorher. Ob dies nun aber medizinisch als Trauma oder nicht zu bewerten ist, wird dir das DIMDI nicht beantworten.

  • Hallo und danke für die Antworten,

    klar, die Antwort vom DIMDI hilft hier überhaupt nicht weiter.
    Der MDK-Prüfer ist der Auffassung, dass es ein "Liegetrauma" aus chirurgischer Sicht nicht gibt, Trauma sei immer plötzlich.

    Wie sehen das die Unfallchirurgen im Forum?

    Viele Grüße

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    die Kodes aus dem Kapitel XIX der ICD-10 GM bezeichnen keineswegs nur Schäden, die "plötzlich" entstehen, sondern versammeln Krankheitszustände, welche Folge bestimmter "äußerer Ursachen" sind. Typische Beispiele für "langsam" entstehende Verletzungen sind etwa Erfrierungen - die Kodes aus T33 - T35 sind ja nicht nur bei Patienten anzuwenden, die schockgefrostet wurden... Und eine Nervenläsion, die aufgrund der fehlerhaften Lagerung eines Patienten auf dem OP-Tisch entstanden ist, würde auch der MDK vermutlich als traumatisch bedingt kodieren wollen.

    Insofern gibt es m.E. natürlich auch ein "Liegetrauma".

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Der MDK-Prüfer ist der Auffassung, ...
    Trauma sei immer plötzlich.

    Guten Tag


    Zur Ergänzung:

    Epidurales Hämatom
    in der Regel Folge eines Traumas
    meist ursächlich Schädelknochen-Fraktur


    rasche klinische Verschlechterung durch Zunahme möglich
    aber auch:
    teils symptomarmes oder freies Intervall


    Bei Kleinkindern:
    epidurale Hämatome nach Schädelverletzungen in den ersten beiden Lebensjahren
    In vielen Fällen setzt die Somnolenz erst 6 bis 12 Stunden nach dem Trauma ein.


    Gruß
    E Rembs

  • Meine Frage an das DIMDI:

    Die OPS 5-829.h ist sehr häufiger Streitpunkt in den MDK-Abrechnungsprüfungen nach § 275 Abs 1 c SGB V.

    Ich bitte Sie um klare Definition was unter der Prozedur genau zu verstehen ist. Welche operativen Maßnahmen rechtfertigen die Verwendung dieser OPS?

    Was grenzt das Standartvorgehen bei einer Hüft-TEP-Implantation von einer zusätzlich verschlüsselbaren 5-829.h ab.

    Gibt es eine Definition, welche anatomischen Gegebenheiten in der Pfanne vor oder nach dem Auffräsen vorliegen müssen, um die OPS zu kodieren?


    Antwort des DIMDI:

    In der Vorabversion zum OPS 2014 finden Sie beim Kode 5-829.h folgenden Hinweis:

    Hinw.:

    Eine Pfannenbodenplastik ist bei einer therapeutischen Transposition oder Transplantation von Knochen(ersatz)gewebe zu kodieren. Dieser Kode ist nicht anzugeben bei Verschluss oder Verfüllung von iatrogen geschaffenen Knochendefekten mit ortsständigem Gewebe

    Eine durchgeführte Spongiosaplastik ist gesondert zu kodieren (5-784.0, 5-784.7)

    Ein durchgeführter Knochenersatz ist gesondert zu kodieren (5-785 ff.)

    Weitere Informationen liegen uns nicht vor.


    Liebe Forumskollegen,

    ?( ... irgendwie hilft mir das immer noch nicht weiter. Dann wäre jede Spingiosatransplantation in die Pfanne als "Pfannenbodenplastik" zu verschlüsseln, oder? Meine Fälle: Hüftkopf wird zerkleinert und teilweise, gelegentlich komplett als Unterfütterung in das Pfannenlager eingebracht, wenn sich dort nach dem Auffräsen so große Defekte rund um das Zentralloch darstellen, dass die Pfanne nicht (zementfrei) plaziert werden kann. Ohne diese "Pfannenbodenplastik" müsste noch weiter aufgefräst werden, und die Pfanne müsste zementiert werden, was aus Sicht des Operateurs vermieden werden soll.


    Wie wird das bei ihnen kodiert?


    Viele Grüße vom

    Kodeverdreher