T80.8 versus R55 bei vasovagaler Reaktion nach Injektion einer Aufbauspritze

  • Hallo liebe Forumuser,

    ich habe folgendes Kodierproblem:

    Aufnahme per KTW liegend. Pat. ansprechbar, berichtet, dass er nach Injektion einer Vitamin-Aufbauspritze kollaptisch geworden sei. RR bei Aufnahme 80/50 mmHg. EKG bis auf vorbekanntes VHF unauffällig. Nach passagerer Flüssigkeitssubstitution Pat. rasch beschwerdegemindert.

    Wir gingen aktuell von einer vasovagalen Reaktion nach i. m. Injektion aus.

    Ich schwanke nun bezüglich der Hauptdiagnose zwischen R55 und T80.8. Tendiere eher zur T80.8, da die vasovagale Synkope als Komplikation nach der i. m. Injektion eintrat.

    Wie wird dies von anderen Usern gesehen?

    Herzlichen Dank vorab.

  • Hallo,

    ich denke, dass hier doch die DKR eindeutig regelt, dass die T80.8 nicht die korrekte HD ist, da die Erkrankung aus dem Organkapitel Vorrang hat.
    Wie wäre es mit einer Orthostat. Hypotonie I95.1, diese ist auch als Exkl. unter R55 beschrieben und beschreibt doch das Problem korrekt.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo kodierer2905,

    aber die Hyotonie inkl. Synkope trat quasi als Komplikation nach verabreichter Vitamin-Aufbauspritze auf.
    Die vasovagale Synkope, von der wird im vorliegenden Fall ausgehen, ist mit R55 gelistet.

  • Hallo,
    und was spricht gegen I95.2 Hypotonie durch Arzneimittel ?, wenn es denn durch die Aufbau-Spritze verursacht wurde?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    wenn man davon ausgeht, dass es das Arzneimittel war, das die Hypotonie verursacht hat, würde ich auch die I95.2 nehmen, wenn es aber die Tatsache der Injektion war, dann ist es ja eher eine neural vermittelte Synkope. Da sowohl die R55 als auch die I95.1, die I95.2 und die I95.8 in die gleiche DRG führen, ist die Diskussion akademisch.
    Ich denke, dass die DKR klar regelt, dass hier nicht der T-Kode anzuwenden ist, da dieser nicht spezifischer ist als die Kodes aus dem Organkapitel.

    Gruß
    B.W.

  • hallo Kodefine!

    R55 beschreibt die erkrankung genau, deretwegen der patient aufgenommen wurde: Blutdruckabfall und ggf bradycardie und bewusstseinsverlust.
    T80.8 ist sonstige sonstige näher bez. komplikation bei injektionen, nicht einmal auf kreislauf begrenzt.
    Also wesentlich unspezifischer als R55.
    Außerdem enthält die kodierung ein wenig die vorstellung, das es im krankenhaus passierte, nicht beim niedergelassene doktor.

    I95.1 ist eher ein chronisches krankheitsbild, wenn man von ausnahmen absieht.
    I95.2 kommt nur in frage, wenn die gespritzte substanz blutdrucksenkend wirkt, was nicht anzunehmen ist.

    Für eine vasovagale reaktion jedenfalls bedarf es keiner substanz, der anblick einer spritze reicht bereits. Der schmerz beim einstich gibt den rest.

    mfg ET.gkv

  • Herzlichen Dank für ihre Rückmeldungen.
    Bezüglich der T80.8 gehe ich mit Ihnen konform, da diese ICD unspezifisch das Krankheitsbild abbildet.
    Da wir von einer vasovagalen Synkope ausgehen haben wir gemäß dem alphabetischen DIMDI uns auf die R55 als Hauptdiagnose geeinigt.