Bekommen "Nachoptierer" voll- oder unterjährig die Veränderungsrate ?

  • Liebe KollegInnen,

    wir planen u. U. noch als Nachzügler in das Optionsmodell einzusteigen. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die aber wohl Mitte März erfolgen könnte.

    Würden wir in diesem Fall dann eigentlich "unterjährig" einsteigen oder gelten wir nachträglich noch ab 01.01.03 als Optionshaus. Die Frage stelle ich insbesondere vor dem Hintergrund der berühmten 0,81 bzw. 2,09%: Bekommen wir diese also für 12 Monate oder für einen kürzeren Zeitpunkt ?

    Danke und Gruß
    Elrip

  • Hallo elrip,

    es könnte problematisch werden, jetzt noch nachzuoptieren, wenn das nicht bis zum 31.12.2002 bereits erklärt war.

    Nach meinem Kenntnisstand wird die Veränderungsrate für das ganze Jahr fällig, unabhängig davon, wann man mit der DRG-Abrechnung beginnt.

    Der Einstieg wird trotzdem unterjährig erfolgen, eine Nachverrechnung aller Fälle seit dem 1.1.2003 wird/sollte es nicht geben.

    viele Grüße
    PB

  • Hallo Elrip,
    wir haben die gleiche Situation , jedoch schon eine klare Ansage der Kostenträger: Für jeden Monat Echt-DRG-Abrechnung gibt es 1/12 der Veränderungsrate. Rückwirkende Abrechnungen wird es nicht geben, es sei denn, es stehet explizit im Vermittlungsergebnis. Vielleicht tut sich ja da auch noch was mit den 12teln. Die Software etc. bekommen wir ja auch nicht zu Monatsscheibchenpreisen.

    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    zum Glück muss auch eine "klare Ansage der Kostenträger" (also die Zwölftelinterpretation) ja nicht das letzte Wort sein, entscheidend sollte hier doch eher die Gesetzeslage sein, nach der dann ggf die Schiedssstelle zu entscheiden hat, oder?
    Und hier war bisher, wenn ich das richtig verstanden habe, die überwiegende Meinung im Forum doch eher die, dass eine Budgeterhöhung um bis zu 0,81 bzw. 2,09% für Optionshäuser unabhängig vom Termin der Echtabrechnung ist. Siehe beispielsweise hier.
    Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft war bislang dieser Ansicht. Wie sieht das denn Ihre KG?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs