Dieser Beitrag soll lediglich ein "Diskussionsbeitrag" sein und den Aspekt des therapeutischen Leistungsabbilds beleuchten:
Bis vor meinem Antritt als Medizincontroller in einer Psychiatrischen Akut-Klinik war ich über 10 Jahre in der stationären Psychotherapeutischen/Psychosomatischen Rehabilitation tätig.
Dort existiert die "Klassifikation therapeutischer Leistungen" (KTL) der Deutschen Rentenversicherung, die das therapeutische Leistungs-Angebot (allerdings ohne ärztliche Tätigkeiten) einer Klinik verbindlich vorschreibt (inkl. verbindliche, zwischen der DRV und den jeweiligen Berufsverbänden abgestimmte Qualitätsmerkmale). Die GKV trägt das Leistungsabbild in der stationären medizinischen Rehabilitation gem. KTL voll mit.
Seltsam, dass nun im akutpsychiatrischen Bereich der Gesetzgeber ein Entgeltsystem entwickelt, in dem Behandlungs-/Fallgruppen aus dem Zusammenspiel von ICD-10-GM + OPS + PsychPV-Einstufung mit dem Ziel einer darauf bezogenen tagespauschalierten Vergütung gebildet werden, ohne dass zeitgleich für diesen Bereich ein allgemeingültiger Leistungs-Katalog ähnlich der KTL existiert und dieser nun in der Folge von jedem Haus selbst entwickelt wird. Gerade eine verbindliche Vorgabe würde bzgl. der OPS-Abbildung hauseigener Leistungen dem MDK im Prüfverfahren "den Wind aus den Segeln nehmen" können...
Über kritische Kommentare würde ich mich freuen...