OPS-301 SGBV V 2.0

  • "Die GKV-Spitzenverbände und die DKG empfehlen ihren Mitgliedern gegeseitig von Sanktionen abzusehen, sofern im Rahmen der Abrechnung von Krankenhausleistung die Diagnoseverschlüsselung in der Version 1.3 und die Prozedurenverschlüsselung in der Version 1.1 wegen technischer Probleme noch befristet bis zum 31.01.2001 vorgenommen wird" NKG Mitteilung 2/2001, Anlage 1, aus Protokollnotiz 1 Was bedeutet das für die einzelnen Krankenhäuser? Hier wir nur die Empfehlung eines sanktionsfreien Miteinanders ausgegeben. Wie verhalten sich die Kostenträger? Wenn in den ersten 3 Monaten nach alten Schlüsseln verfahren wird, welche Auswirkung hat dieses auf die budgetneutrale Umsetzung des DRG-Systems im Jahre 2003? Vielleicht weiß jemand auf diese Fragen eine Antwort. Vielen Dank[br]----------------[br]

  • Nein im Moment weiß leider noch niemand über welchen Zeitraum letztendlich tatsächlich die Berechnung erfolgen wird. Vorgesehen war, wie allgemein bekannt, das ganze Jahr 2001 als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Wie auf verschiedenen Fortbildungen jetzt angedeutet wurde, wird die Berechnung evtl. ab dem 2. oder 3. Quartal beginnen. Gruß Oliver[br]----------------[br]

  • Hallo, bei Herausgabe des neuen Codes zum 15.11.2000 sind die wenigsten Krankenhäuser in der Lage die Anpassung zum 01.01.2001 zu schaffen. Dies besonders unter dem Gesichtspunkt, daß etliche Schlüssel für nicht-operative Leistungen zusätzlich in den OPS aufgenommen wurden. Die sanktionsfreie Frist ist derzeit 31.03.2001 und wird eventuell verlängert! Für die Umsetzung der DRG wird derzeit darüber nachgedacht ein rollierendes Jahr (01.07.2001 - 30.06.2002) als Grundlage zu nehmen. Ofiziell gibt es hierzu noch keine Stellungnahmen. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie die Krankenhäuser mit den zusätzlichen nicht-operativen Schlüsseln umgehen. Werden diese derzeit bereits erfaßt ? Sollen alle möglichen erfaßt werden oder gibt eine Prioritätenliste ? Gruß Steffen-Munsberg[br]----------------[br]