Hallo liebe Foren-Mitglieder,
hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich der Verweildauer eines Patienten:
Patient wird zur Abklärung heftigster Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit aufgenommen, es werden verschiedene Untersuchungsverfahren durchgeführt und Schmerzmedikation verabreicht. Es ergaben sich bzgl. Kopfschmerzen etc. unauffällige Befunde, Kopfschmerzen und Schwindel werden besser. Es fällt aber auf, dass die Patientin extrem blass ist, "optisch krank" aussieht, aufgrund hoher BSG Werte erfolgt eine weitere stationäre Abklärung bei V.a. Tumor.
Jetzt streicht der MDK die Zeit der "weiteren stationären Abklärung", die Behandlung sei abgeschlossen, eine weitere intenistische Abklärung wird zwar für notwendig befunden, doch diese hätte ambulant erbracht werden können. Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, ist es möglich, diesen stationären Aufenthalt durchzusetzen? Wie wird dieses Problem in anderen Kliniken angegangen?
Danke und sonnige Grüße