Prozeduren bei Selbstzahlern

  • Hallo Forum,

    müssen Diagnosen / Prozeduren an die Kostenträger übermittelt werden, die einem Pat. direkt in Rechnung gestellt werden?
    Beispiel:
    Nach Auskunft unserer Gynäkologen wird gelegentlich einmal nach einer Entbindung eine Sterilisation durchgeführt.
    Wenn man diese (z.B. 5-663.45) mitgruppiert landet man in der 962Z - das ist unschön.
    Natürlich kommen die Frauen für den Eingriff selbst auf, da er von den Kassen i.d.R. nicht übernommen wird.
    Muß die Sterilisation in diesen Fällen trotzdem mitgemeldet und mitgruppiert werden?

    Danke
    PB

  • Hallo Herr Brenk,

    entweder ist die Sterilisation im Rahmen eines anderweitig erforderlichen Aufenthalts (Entbindung) eine allgemein KH-Leistung nach § 2 KHEntG, dann müßte die Prozedur mit kodiert werden - allerdings darf man natürlich allgemeine KH-Leistungen einer Patientin nicht gesondert in Rechnung stellen.

    Nachdem Sie die Leistung aber gesondert in Rechnung stellen wollen, können Sie das m.E. nur als Wahlleistung. Eine derartige Vereinbarung erstreckt sich jedoch nach § 17, Abs. 3 KHEntG auf alle Ärzte und eben nicht nur auf die Sterilisation.

    Der Gesetzgeber hat also gerade Ihren Fall, daß nur eine bestimmte Prozedur als Wahlleistung erbracht wird, eigentlich nicht vorgesehen. Ob eine solche Prozedur, die nicht Teil der allg. KH-Leistung ist, kodiert werden darf, ist m.E. nirgendwo ausdrücklich geregelt. Aber ich denke, daß Sie es auf keinen Fall codieren dürfen, da Sie sonst u.U. duch die Kodierung eine höhere Vergütung von den Kassen für den Fall bekommen, Sie sich die gleiche Leistung also quasi doppelt bezahlen lassen (von Kasse über teurere DRG und von der Patientin).

    MfG


    --
    Arndt Regorz
    Leiter Controlling
    Schwesternschaft München vom Bayer. Roten Kreuz e.V.

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Hallo Herr Regorz,

    danke für Ihre Erläuterungen. Von "doppelt bezahlen" kann keine Rede sein, da die Wunsch-Sterlisation ja i.d.R. nicht von den Kostenträgern übernommen wird.

    edit: die 962Z hat mit 0,669 ein geringeres RG als die durchschnittliche O60 (zwischen 0,540 und 1,080).

    Grüße
    P.Brenk