Hallo Forum,
müssen Diagnosen / Prozeduren an die Kostenträger übermittelt werden, die einem Pat. direkt in Rechnung gestellt werden?
Beispiel:
Nach Auskunft unserer Gynäkologen wird gelegentlich einmal nach einer Entbindung eine Sterilisation durchgeführt.
Wenn man diese (z.B. 5-663.45) mitgruppiert landet man in der 962Z - das ist unschön.
Natürlich kommen die Frauen für den Eingriff selbst auf, da er von den Kassen i.d.R. nicht übernommen wird.
Muß die Sterilisation in diesen Fällen trotzdem mitgemeldet und mitgruppiert werden?
Danke
PB