OPS / Therapieeinheiten bei berufsgruppenübergreifender Therapie

  • Mir ist kein klarer Hinweis begegnet zum Vorgehen bei Gruppen- oder Einzelgesprächen, um gleichzeitig behandelnde Ärzte/Psychologen und Pflegekräfte/Sozialarbeiter/etc. zu berücksichtigen (OPS 9-60 oder 9-61). Hat jemand ein Vorgehen gefunden?
    Henry

  • Hallo Henry,
    wenn ich Sie richtig verstehe, fragen Sie nach eine Gewichtung der erbrachten Therapieeinheiten bei simultaner Therapie?
    Da es zur zeit noch keine Aussagen dazu gibt, welche Berufsgruppe wertvoller ist als die andere, muss man mutmaßen, dass es von den Kosten abhängig sein wird. Vermutlich sind also in absteigender Reihenfolge Ärzte, Psychologen, Pflegekräfte und Spezialtherapeuten zu gewichten.

    Sie haben hier also freie Hand, welche Leistungen Sie zu Berechnung heranziehen (maximal zwei Therapeuten bei der Behandlung von Erwachsenen).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Henry!

    Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, könnte Ihnen das weiterhelfen:

    Maximal zwei Berufsgruppen können eine Gruppe im OPS kodieren. Wenn ein Arzt und ein Psychologe gemeinsam eine Gruppe machen, z.B. 60 Minuten mit 8 Patienten, können beide diese bei sich eingeben. Auch zwei Pflegekräfte können dies tun. Aber eben nur max. zwei Therapeuten, auch wenn drei anwesend waren.

    Mit besten Grüßen!

  • ... und wenn ein Arzt/Psychologe und eine Pflegfachperson/Spezieltherapeut die Gruppe durchgeführt haben, kann je ein OPS der jeweiligen Grupe kodiert werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,