Hallo,
nachdem ich mich jetzt schon durchs Internet und durchs Forum gekämpft habe, stelle ich meine Frage hier. Ich arbeite in einer PKV und habe folgendes Problem:
Der Patient wird in der Wirbelsäulenchirurgie operiert. Das Krankenhaus rechnet die Hauptabteilung ab. Vom behandelnden Arzt erhalten wir eine Belegarztrechnung mit 15 % Minderung. Dies jetzt schon zum 2. Mal. Das Krankenhaus sagt, es würde keine Belegärzte beschäftigen und daher auch die Rechnung nicht in eine Beleg-DRG ändern. Das wäre der einfachere Weg gewesen.
Der Belegarzt reagiert nicht auf unsere Aufforderung seine Rechnung entsprechend zu stornieren. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit, dass er Chefarzt wäre und die Rechnung um 25% mindern müsste (davon gehe ich aber nach der Auskunft des Krankenhauses nicht aus).
Meine Frage: 1. Wer müsste jetzt wirklich seine Abrechnung ändern? Meiner Meinung nach ist es der Arzt. 2. Welche rechtliche Grundlage kann ich ihm vorlegen und welche weiteren Schritte wären denkbar?
Leider tappen wir bei uns sehr im Dunkeln, da es jetzt die ersten Fälle sind, auf die niemand reagiert, bzw. reagieren will. Normalerweise hatte sich immer das Krankenhaus geirrt...
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!