Therapieeinheiten Pflegefachpersonen

  • Hallo !


    auch auf die Gefahr hin, dass die Frage schon mal gestellt wurde. Kann eine "Krankenschwesterhelferin" und eine "Erzieherin"(in der Erwachsenenpsychiatrie) TE's geltend machen ?

    Was ist Ihrere Meinung nach der Unterschied zwischen Pflegefachkräften und Pflegefachpersonen ?

    Hier im Haus gibt es unterschiedliche Ansichten, deshalb wäre ich dankbar für Antworten.

    herbstliche Grüße,

    kodikas

  • Hallo Kodikas,
    als Addendum zu Herrn Konzelnmanns Link eine kurze Zusammenfassung:

    Pflegefachkräfte sind Pflegefachpersonen. Sie haben eine mindestens dreijährige Ausbildung im entsprechenden Pflegeberuf absolviert.

    Erzieher können sicherlich als Spezialtherapeuten gesehen werden und dürfen so selbstverständlich TE erbringen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr!

    Ich verstehe es jetzt so : In der Vorabversion 2012 ist nun der neue Begriff "Pflegefachperson". Sonst hieß es" Pflegefachkraft" . Stimmt's ?

    Da ist also gar nichts anderes gemeint, es ist nur ein anderer Begriff bedeutet aber das Gleiche.


    Und die einjährige Ausbildung zur Krankenschwesterhelferin zählt nicht. Denn es steht ja auch irgendwo, ....dass eine "abgeschlossene Ausbildung" vorliegen muss. Was ja auch nach einem Jahr der Fall ist.....

    Und wiederum die Erzieherin, die eine 3 jährige ausbildung in einem Kindergarten gemacht hat, ist nun in der Erwachsenenpsychiatrie " fachlich" genug ? (weil Pflegefachkraft)

    I don't get it......

  • Schönen guten Tag Kodikas,

    Ich verstehe es jetzt so : In der Vorabversion 2012 ist nun der neue Begriff "Pflegefachperson". Sonst hieß es" Pflegefachkraft" . Stimmt's ?


    Ja! Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.


    Und die einjährige Ausbildung zur Krankenschwesterhelferin zählt nicht. Denn es steht ja auch irgendwo, ....dass eine "abgeschlossene Ausbildung" vorliegen muss. Was ja auch nach einem Jahr der Fall ist.....

    Die einjährige Ausbildung zählt deswegen nicht als Pflegefachperson, weil eine Pflegefachperson eben das Staatsexamen nachweisen muss. Dies gibt es erst nach dreijjähriger Ausbildung. Die einjährige Ausbildung beinhaltet auch eher die Qualifikation in der Grundpflege und nicht unbedingt in therapeutisch-pflegerischen Kompetenzen.

    Und wiederum die Erzieherin, die eine 3 jährige ausbildung in einem Kindergarten gemacht hat, ist nun in der Erwachsenenpsychiatrie " fachlich" genug ? (weil Pflegefachkraft)


    Eine Erzieherin macht keine dreijährige Ausbildung "im Kindergarten" sondern ebenfalls ein staatlich anerkanntes Examen nach einer qualifizierten Fachausbildung, die keineswegs nur die Frühpädagogik, sondern beispielsweise auch die Arbeit mit Behinderten oder Jugendlichen umfasst. In der Erwachsenenpsychiatrie können ihre Leistungen jedoch - wie Herr Gohr bereits sagte - nicht als Pflegefachperson, sondern wie z. B. Sozialarbeiter, Ergotherapeuten oder andere Berufe auch als Spezialtherapeut erfasst werden (was allerdings aufgrund der Zusammenfassung auf das gleiche Ergebnis hinausläuft). Selbstverständlich sollte das therapeutische Angebot des Erziehers/der Erzieherin sowohl etwas mit dem Beruf zu tun haben, als auch für die Patienten hilfreich sein. Das kann ich mir jedoch gut auch bei Erwachsenen zum Beispiel im Bereich der Erlebnispädagogik vorstellen.


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Kodikas,

    Ihre Frage wird in dem sehr empfehlenswerten Fachbuch "Pauschalierendes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik - Materialien und Erläuterungen" in der Version 2011 von Dr. med. Nicole Schlottmann (Hrsg.) (Geschäftsführerin des Dezernat V der DKG) beantwortet.

    Aus Seite 177, Punkt 8 steht: "Der OPS spricht von "Pflegefachkräften". Hierunter sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als a.) Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, b.) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder c.) Altenpflegerin oder Altenpfleger zu verstehen. Leistungen von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern, Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfern sowie vergleichbarer Hilfskräfte können nicht über die Therapieinheiten mit OPS-Kodes abgebildet werden."

    Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und möchte zu diesem Thread auch was anmerken. Es gibt keine Ausbildung zur Krankenschwesternhelferin; nur zur Krankenpflegehelferin oder je nach Bundesland zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin. Beides sind geschützte Berufsbezeichnungen und sind jedoch keine Pflegefachpersonen.

    In der Gesundheits- und Krankenpflege legt man kein Staatsexamen ab, sondern eine staatliche Prüfung. Es wird nur umgangssprachlich so benutzt. Alle sprechen von Examen, Examensfragen, Examensfeier, usw. und es wird seit Jahren so benutzt. Kollegen mit 3jähriger Ausbildung können ja mal auf ihre Urkunden schauen. Es steht dort "staatliche Prüfung". Es ist vollkommen überflüssig zu sagen "examinierte" Krankenschwester; denn diese Berufsbezeichnung ist auch geschützt.
    Ist ein klein wenig so wie "weisser Schimmel", denn ohne bestandende Prüfung gibt es auch keine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
    Zu den Erziehern: Bei uns arbeiten auch Erzieher in der Pflege als Pflegehelfer und sind dem Pflegedienst unterstellt. Sie sind also nicht als Erzieher angestellt und können deshalb nicht als Spezialtherapeuten gerechnet werden.

    Habe noch was vergessen. Es gibt noch Schwesternhelferinnen; dies ist ein Kurzlehrgang von ca. 80 bis 150 Stunden.

    LG Brady

    Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für psychiatrische Pflege
    Pflegerische Leitung: Psychiatrisch-psychotherapeutische Tagesklinik

    Helios Klinikum Duisburg

    Einmal editiert, zuletzt von Brady (8. Februar 2012 um 22:05) aus folgendem Grund: was vergessen