Regelung der Probeübernachtungen

  • Hallo,

    wie dokumentieren andere Kliniken die Probeübernachtung mit einer Dauer größer 24h(z.B.Wochenende)?

    Theoretisch müßten doch die Patienten für diesen Zeitraum beurlaubt werden. Oder?

    mfg

    Psycho

  • Hallo PsyKo,

    laut unserem Landesvertrag (Teil "KBV") gilt der Tag des Urlaubsantritts und der Tag des Urlaubsendes im BPflV-Bereich als Abrechnungstag. Eine Beurlaubung von heute 8 Uhr bis morgen 20 Uhr ist also abrechnungstechnisch unschädlich und wird nur in der Krankenakte dokumentiert, aber nicht in den Abrechnungsdaten.

    Längerdauernde Beurlaubungen (mehr als 1 Nacht) sind in unserem Haus nicht erlaubt, falls erforderlich wird entlassen und neu aufgenommen.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NV,
    bei uns wird es genauso gehandhabt.
    "Beurlaubungen" gibt es überhaupt nicht mehr - wenn es therapeutisch notwendig ist, so gibt es Belastungserprobungen, die aber nie länger als eine Nacht dauern.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Nabend zusammen

    Eine Belastungserprobung gibt es bei uns in der Regel im Rahmen einer Entlassungsvorbereitung und wird ärztlicherseits als notwendig deklariert und ist entsprechend angeordnet und dokumentiert.
    Bei Belastungserprobungen von Freitag bis Sonntag ist nur der Samstag ein "Tag ohne Berechnung".
    Wir sind schon vor einiger Zeit von dieser Praxis abgerückt und verordnen Belastungserprobungen nur mit einer Übernachtung, also meistens Samstag/Sonntag, seltener Freitag/Samstag.

    Grüße von der Nordsee

    PsycoControl

  • Hallo!
    Ich würde mich gerne an dieses Thema anhängen.
    Folgendes:
    Pat., der seit 4 Monaten stationär behandelt wird, soll in eine betreute Wohnform wechseln. Damit er diese Wohnform kennen lernen kann, ist ein Probewohnen vorgesehen (Montag bis Mittwoch).
    Meine Frage: ist in diesem Fall eine Beurlaubung möglich oder Entlassung am Montag und Wiederaufnahme am Mittwoch - was wiederum zu einer Fallkopplung führt.
    Übrigens: ich arbeite in Baden-Württemberg.
    Danke für die Rückmeldungen

  • Hallo Jammerkater,

    aus meiner Sicht sollte eine Belastungserprobung problemlos möglich sein.
    Der Dienstag ist dann allerdings ein Tag ohne Berechnung. Montag und Mittwoch sind Berechnungstage.
    Hier sollte die Dokumentation die Vor- und Nachbereitung der Maßnahme abbilden.
    Grüße, helmutwg