Abbruchcode bei PTCA/Koronarangiographie

  • Hier mal eine Frage zu einer allgemeinen Diskussion in unserem Krankenhaus.

    Ein Patient kommt zur PTCA.

    Die PTCA muss aufgrund von Gefäßveränderungen abgebrochen werden. Der medikamentenbeschichtete Stent war schon im Patienten, konnte dann aber nicht platziert werden und wurde somit wieder rausgeholt. Können wir die PTCA mit Stentimplantation kodieren? Wenn ja muss dann auch ein Abbruch-OPS mit rein? Würden wir den medikamentenbeschichteten Stent als Zusatzendgelt bezahlt bekommen?

    Mit lieben Grüßen

    DanieKK

  • Hallo DanieKK,

    hier hilft die DKR P004f leider nicht genau mit Beispielen weiter. Ich würde anhand Ihrer Schilderung jedoch die vollständige OPS-Kodierung wählen: es wurde eine Koronarangiographie durchgeführt und der Versuch einer Stent-PTCA, bei welcher der Stent bereits schon an den Implantationsort gebracht wurde. Insofern ist der Aufwand mit einer vollständig durchgeführten OP vergleichbar. (Siehe hier Punkt 4 aus der o.g. DKR: "Wird eine Prozedur nahezu vollständig erbracht, so wird sie ohne Zusatzcode 5-995 kodiert.").

    Herzlichen Gruß
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo Daniel,
    hierzu gibt es folgende MDK Stellungnahme,wie es in ihrem Fall müssen Sie beurteilen. Sie benötigen auf jeden fall dazu eine gute Dokumentation in der Akteund warum der Stent verworfen wurde.

    Bin gespannt auf weitere Meinungen.

    Grüße Medctr

    Kodierempfehlung Nr. 354

    Schlagwort: Stent, Einlage, fehlgeschlagen
    Stand: 2010-08-17
    Aktualisiert: 2011-01-13
    DRG:
    ICD:
    OPS: 8-837.m0 8.837.m1 8-83b.0


    Problem/Erläuterung:
    Während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung wird eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt. Anschließend wird versucht, eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamentenfreisetzenden Stent zu versorgen. Dies gelingt nicht, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt. Der Stent wird verworfen. Ist die Stenteinlage mit 8-837.m0 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie oder 8.837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie zu verschlüsseln? Ist der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medi-kamentenfreisetzenden Stents ein- oder zweimal anzugeben?


    Kodierempfehlung:
    Zu verschlüsseln ist 8-837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie. Gemäß DKR P004, Punkt 4 ist die Prozedur nahezu vollständig erbracht und wird daher ohne Zusatzkode 5-995 kodiert. Die Angabe des Schlüssels 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) scheidet hier auch deshalb aus, da keine Operation, sondern eine Maßnahme aus Kapitel 8 (Nichtopera-tive therapeutische Maßnahmen) durchgeführt wurde. Der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medika-mentenfreisetzenden Stents ist allerdings nur einmal anzugeben, da diese Zusatzinformation nur für implantierte Stents anzugeben ist (siehe Hinweis im OPS).

  • Ich erbitte Ihre Hilfe. Es war ein CRT-D System geplant.

    Aber:

    Implantation eines implantierbaren Defibrillators mit antibradykarder biventrikulärer Schrittmacherstimulation zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System)

    "Bei anatomischer Veränderung postoperativ keine Möglichkeit der CS Sondierung. Zweizeitiges Vorgehen mit dem Herzzentrum ......., dort Anlage einer epimyovardialen Elektrode geplant."

    Es wurden eine Ventrikel- und eine Vorhofelektrode implantiert.Wurde die Leistung "fast komplett erbracht"? Kodieremfehlung 354?

    Dann gibt es damit auch einen Konflikt mit dem QS Bogen. Dieser möchte Daten von 2 Ventrikelsonden. Bei Angabe "1 ventrikel Sonde" gibt es einen Konflikt mit CRT System.

    Für Ihre Antworten wäre ich dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Schmidt

  • Hallo,
    ich habe den Fall dass eine Embolisation eines Aneurysmas versucht wurde:

    Zitat

    ..... gelingt jedoch mit keiner besonderen Konfiguration des Führungsdrahtes über das aneuysmatragende Segment der A. cerebelli superior hinweg zu kommen, es wird zunächst der Versuch unternommen eine Embolisationsspirale in eines der Aneurysmata einzuführen, die hohe Friktion innerhalb des Systems führt jedoch dazu dass die Spirale entweder nur teilweise im Aneurysma liegt oder komplett entfernt werden muss, man entschließt sich letztlich nach mehrfachen Versuchen zu Entfernung der nicht sich komplett ablösbaren Spirale. .....

    Lt. MDK ist der Kode 5-836.m1 / 8-836.n1 zu streichen, da die Prozedur nicht erbracht wurde. der hinweis auf die DKR P004f wird ignoriert. Würden Sie klagen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    sofern die Materialien im Körper waren, dürfte meiner Ansicht nach die Leistung als erbracht (+ Abbruch) anzusehen sein. KH sind Dienstleistungsbetriebe, die nach meinem Verständnis die Leistung und nicht den Erfolg schulden. Die Leistung wäre dann auch aufwandsgerecht kalkuliert.

    Nicht kodierbar sind indes Leistungen, die den Patienten gar nicht erreichen: (Defi bereits ausgepackt, aber nie am Patienten verwendet, Klappe liegt bereit, wird aber nicht eingesetzt, Katheter noch auf dem Tisch, aber der Patient verstirbt zuvor usw.)

    Gruß

    merguet