Guten Morgen,
ich habe eine Stellungnahme einer Privatkasse zu der Kodierung T81.0 (ausserdem kodiert: Sekundärnaht) nach einer Exzision eines Basalioms. Die Kasse hätte gerne S00.0.- (Oberflächliche Verletzung der behaarten Kopfhaut) mit der Begründung, dies sei der spezifischere Kode. Ich habe widersprochen mit dem Argument, dass keine oberflächliche Verletzung sondern eine Nachblutung vorlag (Marcumar), dies ist meiner Meinung nach der spezifischere Kode. Daraufhin erwiedert die Kasse, dass natürlich eine Verletzung vorlag, wie hätte es denn sonst bluten können.
Diese Argumentation höre ich zum ersten Mal, der MDK akzeptiert normalerweise die T81.0 in solchen Fällen. Ausserdem muss es ja einen Grund geben, warum die Kodes aus dem Komplikationsbereich cc-relevant sind und die anderen nicht. Das bildet den zusätzlichen Aufwand ab.
Wie wird das hier im Forum gesehen? Einen solchen Fall konnte ich hier noch nicht finden.
Viele Grüße
gann