DKR 0201j Malignom-Kode auch als HD, wenn primäre Aufnahme wegen eines Symptoms/Komplikation erfolgte?

  • Guten Morgen liebe Forumuser,

    wir haben folgendes Problem:

    Pat. mit Rektum-Ca., erweiterte anteriore Rektumresektion mit Anlage eines protektiven Ileostoma 04/11.

    Aktuelle Aufnahme (05/11) aufgrund einer Abszedierung im Bereich der Anastomosenstelle im Rahmen einer Anastomoseninsuffizienz. In der Diagnostik entleerte sich spontan Eiter, es erfolgten Fistelspülungen, antibiotische Therapie. Erst zum Ende des stat. Aufenthaltes wurde der 1. Zyklus einer adjuvanten Chemo appliziert (dies war aber nicht der primäre Aufnahmegrund!).

    Wir hatten als HD K91.88 kodiert und den Malignom-Kode als ND, da die primäre Aufnahme nicht zur Fortsetzung der Malignom-Erkrankung war. Nun interpretiert der MDK die DKR 0201j dahingehend, dass der Malignom-Kode als HD zu wählen ist für jeden Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Behandlung etc. des Malignoms erfolgte, also auch wenn primär Aufnahme wegen anderer Ursache und erst im stat. Verlauf z. B. Chemo etc. erfolgte.

    Wie wird dies im Forum gesehen?

    Herzlichen Dank vorab für ihre Meinung.

  • Gutén Morgen,
    in den DKR steht:
    0201j Auswahl und Reihenfolge der Kodes
    "Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden
    Krankenhausaufenthaltes ab. Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen."
    Die Aufnahme erfolgte aber wegen der Abszedierung nicht primär zur Behandlung des Malignoms.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt