Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vermutlich haben Sie längst die Aktualisierungs- und Differenzlisten des OPS 2012 gelesen, die das DIMDI hier veröffentlicht hat. Die Aktualisierungsliste enthält die Änderungsvorschläge für 2012 gegenüber dem OPS-Katalog 2011, also die Vorabversion. Soweit ich es richtig erkannt habe, enthält sie außerdem auch die neuesten Änderungen, welche die Differenzliste nochmals extra anzeigt (zumindest im Bereich 9 für Psychiatrie sind alle roten Stellen der Differenzliste auch rot und gleichlautend in der Aktualisierungsliste).
Interessant 9-62, Mindestmerkmale, zweiter Punkt:
"Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z. B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht".
Ich freue mich bereits auf die Umsetzung dieser prinzipiell vernünftigen Ergänzung in der Praxis. Ich verstehe diese Ergänzung so, daß die in der Entlassungs-Behandlungswoche erbrachten Leistungen tatsächlich auf die konkreten Behandlungstage bezogen anteilig berechnet werden. Also, wenn die letzte Behandlungswoche nur zwei Tage dauerte, doch eine TE zustandekam, wird diese auf sieben Tage anteilig hochgerechnet, also auf 3,5 TEs. Oder umgekehrt, die geforderten 3 TEs pro Behandlungswoche können auch prozentual in einer verkürzten Behandlungswoche erreicht werden, beispielsweise wenn diese zwei Behandlungstage lang ist, müssen mindestens 0,86 TEs erreicht werden. Wir haben hiermit also wieder die im OPS 2010 noch enthaltene Prozentregel, nur etwas komplizierter.
Beste Grüße,
TicTac