Klinische Diagnose einer Pseudomonasinfektion ausreichend als Nachweis für B96.5 ?

  • Sehr geehrtes Forum,

    weiß jemand bzw. kann jemand aus MDK-Prüferfahrung berichten, ob die klinische Diagnose einer Pseudomonasinfektion ausreichend ist und anerkannt wird als Nachweis für die Nebendiagnose B96.5 im Zusammenhang mit einer postoperativen infektiösen Wundheilungsstörung (T81.4)?

    Im konkreten Fall ergab sich eine oberflächliche postoperative infektiöse Wundheilungsstörung (T81.4) infolge einer Infektion mit Pseudomonas. Die Diagnose wurde klinisch gestellt durch den u.a. typischen lindenblütenartigen Geruch. Es wurde kein Abstrich genommen. Eine entsprechende antibiotische Therapie behob die infektiöse Wundheilungsstörung rasch.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Medcom,

    ich persönlich bin der Meinung, dass - gemäß Ihrer Darstellung - die Diagnose B96.5 nicht kodierbar ist. Allein wegen des Geruches wird eine Pseudomonas-Infektion vermutet (gab es noch weitere typische Wundinfektionszeichen, z.B. Farbe, Sie schreiben ja "u.a.", eine klinische Diagnose sollte doch mehrdimensionale Aspekte vereinen). Kein Abstrich, also haben Sie empirisch therapiert (= auf gut kalkuliertes Glück hin :). Was Sie am Ende des Aufenthaltes sagen können, ist: Es lag eine postoperative Wundinfektion durch irgendeinen Erreger vor, der die Wunde "lindenblütenartig" riechen ließ und auf unsere antibiotische Behandlung ansprach. Das reicht in meinen Augen nicht für die Kodierung der B96.5 aus. Erst recht nicht, wenn diese das Zünglein an der Waage ist.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo,
    grundsätzlich sind Sie natürlich frei in der Wahl Ihrer Diagnosestellung. Wenn es für Sie klinisch eine Pseudomonas-Infektion war, dann dürfen Sie diese auch kodieren.
    ABER
    Die Diagnosestellung muss auch für einen externen nachvollziehbar sein. Der Kostenträger wird die Diagnose strittig stellen und der Fall wird vor ein Gericht wandern. Und finden Sie dann einen Sachverständigen (Infektiologen, Mikrobiologen etc), der Ihre Diagnose auf Basis Ihrer Angaben und Dokumentation bestätigt? In Westeuropa wohl eher kaum. Aber das ist meine Privat-Meinung, das mögen die Fachleute hier kommentieren.

    In anderen Ländern, die kein Geld oder Möglichkeiten haben für mikrobiologische Tests und Antibiogramme , mag das anders sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Vielen dank für ihre bisherigen rückmeldungen!

    @ Admin: es waren auch grün-gelbliche beläge vorhanden, jedoch kein pus (hierüber musste ich mich noch kurz rückversichern). ansich eine relativ eindeutige klinische diagnose??

    ich sehe es im prinzip aber schon auch eher so wie in den beiden beiträgen von Admin und E Horndasch.

    Ich dachte jedoch zunächst an die DKR D008b (Verdachtsdiagnosen), obgleich es natürlich kein problem hätte sein sollen einen kulturellen nachweis zu führen ...