Sehr geehrtes Forum,
weiß jemand bzw. kann jemand aus MDK-Prüferfahrung berichten, ob die klinische Diagnose einer Pseudomonasinfektion ausreichend ist und anerkannt wird als Nachweis für die Nebendiagnose B96.5 im Zusammenhang mit einer postoperativen infektiösen Wundheilungsstörung (T81.4)?
Im konkreten Fall ergab sich eine oberflächliche postoperative infektiöse Wundheilungsstörung (T81.4) infolge einer Infektion mit Pseudomonas. Die Diagnose wurde klinisch gestellt durch den u.a. typischen lindenblütenartigen Geruch. Es wurde kein Abstrich genommen. Eine entsprechende antibiotische Therapie behob die infektiöse Wundheilungsstörung rasch.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!