Hallo ,
Wenn ich bei einen opiatsabhängigen substituierten Pat. einen Beigebrauchsentzug durchführe,
kann ich dann die Substitution Z51.83 als HD wählen und zusätzlich die Abhängigkeit F11.2 kodieren?
Natürlich auch alle behandelten Entzüge
Meiner Meinung nach führt den Pat. die Substitution in die Klinik deshalb Z51.83 HD, wäre F11.2 als ND eine
Doppelkodierung?
Bin gespannt auf eure Antworten
Gruß Noris