Auf der Webseite des Inek (http://www.g-drg.de) wurden gerade die Deutschen Kodierrichtlinien 2012 veröffentlicht.
[Update] Neben den üblichen redaktionellen Anpassungen, Fehlerkorrekturen und geringfügigen Modifikationen gibt es eine wesentliche Neuerung: die Hauptdiagnoseregelung in DKR 1916 wurde dahingehend geändert, dass zukünftig der Kode für die klinische Manifestation der Vergiftung als Hauptdiagnose anzugeben ist, die Vergiftung selbst als Nebendiagnose. Damit sollte u.a. die leidige Diskussion um die korrekte Hauptdiagnose bei einer Marcumar-Blutung ein Ende finden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach