Hallo zusammen,
kleine Worte, viel Interpretationsspielraum. So wird 'zusammenhängend' eventuell so zu interpretieren sein:
'Zusammenhängend' heißt hierbei, dass tatsächlich nur ein Intervall mit Betreuung pro Kalendertag (durch ein oder mehrere Personen gleichzeitig) dokumentiert werden soll. Es sei daher nicht zulässig, dass z.B. morgens 2 Std. Betreuung durch 2 Personen und nachmittags noch einmal Einzelbetreuung durch eine Pflegekraft für 3 Std. stattfindet. Die Zeiten beider Intervalle dürften nicht zusammengezählt werden, sondern es müsste eines der beiden Intervalle 'gewählt' (z.B. das 'höherwertige') und das andere weggelassen werden.
Die Formulierung "Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person..." schließt die Betreuung einer Kleinstgruppe durch mehrere Personen aus!
Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit dieser Auslegungen nicht auf Anhieb.