WA als Notfall, KTR will nachstationär

  • Hallo miteinander,

    ich bitte um Hilfe zum folgenden Sachverhalt:

    Unser Patient war zur Chemotherapie in vollstat. Behandlung. Die VWD betrug 3BT. Nach 8Tagen erfolgte dann die WA über den Notarzt. Der Pat. drängte auf Entlassung und ging noch am Aufnahmetag wieder nach Hause. Es wurde eine Leukopenie nach Chemotherapie diagnostiziert. Wir rechneten den Fall vorstationär ab. Der KTR möchte eine nachstationäre Behandlung. Hat er recht? Kann ich den Begriff einer nachst. Behandlung inhaltlich definieren? Oder kommt hier nur eine Betrachtung nach §115a SGB V in Frage? Sicher ist als Ursache der Leukopenie die Chemotherapie zu sehen. Aber nachstat. Behandlung? So zu sehen, wie z. B. ein Verbandswechsel nach einer OP?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Herzliche Grüße

    medcont

  • Hallo medcont,

    nachstationär dient der Sicherung des Behandlungserfolges und erfolgt in Entscheidung der Behandler schon bei Entlassung. Eine ungeplante WA kann nach meiner Auffassung nie nachstationär sein, sondern dient immer bei nicht notwendiger stat. Aufnahme der Vermeidung einer solchen und somit wird die Bedingung für vorstationär erfüllt.
    Ob Sie in Ihrem Fall nicht besser 1 BT stationär genommen hätten, denn Entlassung gegen ärztlichen Rat (liegt das vor ?) bei geplant längerer stat. Therapie der Leucopenie, was medizinisch verständlich wäre, begründet nicht die Ablehung der stat. Vergütung.
    Nach den Klarstellungen im §2 Abs. 3 FPV handelt es sich dann auch nicht um eine Fallzusammenlegung, da Nebenwirkung der Chemo.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Dr. Neiser,

    ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, ja, so sehe ich es auch, hatte nur noch keine Argumentation gesucht.....

    Leider liegt zur Entlassung gegen ärztlichen Rat keine Dokumentation vor....

    Ich wünsche ein schönes Wochenende

    medcont