Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Psych-Entgeltsystems - PsychEntgG

  • Hallo,

    seit 3 Tagen ist der Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Bearbeitungsstand: 07.11.2011, 15:18 Uhr) in vieler Munde.

    Viele Änderungen stehen ins Haus, die bisher in dem "Eckpunktepapier" des BMG vom 31.08.2011 so noch keinen Niederschlag gefunden haben, z.B. die Aufhebung der Psych-PV mit Beginn der Konvergenzphase zum 1. Januar 2017.

    Da dieser bisher hier im Forum noch nicht zur Verfügung gestellt wurde, möchte ich dies nun hiermit nachholen (s. Anhang).

    Viel "Spaß" mit der "Wochenendlektüre"! :S

    MfG,

    ck-pku

  • Da hat man sich aber auch etwas ganz Tolles ausgedacht: erst "verabschiedet" man sich von dem Gedanken der DRGs und entwickelt ein hochkomplexes neues Abrechnungssystem (soll ja möglichst der medizinischen Realität gerecht werden), und dann erhalten die Pat. Anspruch auf frühzeitige Angabe der voraussichtlichen Behandlungskosten (s.u.). In der Somatik ist das ja praktikabel, aber den voraussichtlichen Aufwand von Einzel- und Gruppentherapien sowie die daran beteiligten Berufsgruppen "orakeln"...?
    Bin ja mal gespannt...

    "§ 8 Abs. 6) Das Krankenhaus hat selbstzahlenden Patientinnen und Patienten oder deren
    gesetzlichen Vertreter die voraussichtlich maßgebenden Entgelte so bald wie
    möglich schriftlich bekannt zu geben, es sei denn, die Patientin oder der Patient ist in
    vollem Umfang für Krankenhausbehandlung versichert. Im Übrigen kann jede Patientin
    und jeder Patient verlangen, dass die voraussichtlich abzurechnenden Entgelte
    unverbindlich mitgeteilt werden. Stehen bei der Aufnahme einer selbstzahlenden Patientin
    oder eines selbstzahlenden Patienten die Entgelte noch nicht endgültig fest, ist
    hierauf hinzuweisen. Dabei ist mitzuteilen, dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht,
    wenn das neue Entgelt während der stationären Behandlung der Patientin oder des
    Patienten in Kraft tritt. Die voraussichtliche Erhöhung ist anzugeben.“

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo,
    interessant ist, dass die Leistungsveränderungen, soweit diese nicht Folge einer veränderten Kodierung der Diagnosen und Prozeduren sind, beim Landesbasisfallwert berücksicht werden.
    Da wird es dann wohl erst mal keine Leistungsausweitungen, sondern nur noch verbesserteres Kodierverhalten geben.
    Und die Rolle des GBA wird sicher auch sehr interesant.
    Ob das mit den veränderten Mindererlösausgleichquoten als Zuckerl für die Optionhäuser so bleiben wird ?
    Und die exakten Schulungskosten für die Krankenhäuser im Umgang mit den neuen Formularen beziffern zu können (2013 einmalig rd. 1,46 Mio. Euro, sowie in den Jahren 2014 und 2015 rd. 985 Tausend Euro. ) - alle Achtung
    Schlungskosten für das neue System (Kodierung etc) fallen anscheinend keine an, bzw. werden nicht berücksichtigt.

    Das waren so meine ersten Eindrücke beim oberflächlichem Querlesen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    hier finden Sie die Pressemitteilung des VKD zur Bewertung des o.g. Referentenentwurfs zum PsychEntgG vom 07.11.2011 zur gestrigen Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf im BMG und hier die Bewertung selbst. Die Texte sind (am Ende der jeweiligen Seite) als PDF zum Download bereitgestellt.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo nochmals,

    hier die Stellungnahme der BAG-Psychiatrie vom 01.12.2011 zum Gesetz zur Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG).

    MfG,

    ck-pku

  • ... und hier die vorläufige Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG).

    MfG

    ck-pku

  • Weiter geht's: Hier die Stellungnahme der Bundesdirektorenkonferenz (BDK) zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) vom 02.12.2011.

    MfG,

    ck-pku