Schönen guten Tag allerseits,
Zitat"Mit dem Gesetz wird die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt...."
Wenn überhaupt, dann hat das jedoch nichts mit dem Abrechnungssystem zu tun! Man hat es eben gerade nicht geschafft, Kriterien der Versorgungs- oder Ergebnisqualität im Entgeltsystem abzubilden. Nur so ist zu erklären, dass die Qualitätssicherung noch oben drauf gesattelt wird.
Zitat...Das noch in der Entwicklung befindliche neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern.
Aber nur bei den Leistungen, die auch abbildbar sind (25 Minuten). Und auch dann inhaltsleer, denn (abgesehen von der Behandlungsintensität (Regel-Intensiv-Psychotherapie)) wird ja lediglich die Personalbindungszeit erfasst. Ob in dieser Zeit eine tiefenpsychologische Analyse stattfindet oder "gesnoozelt" wird, kann man an den externen Daten nicht erkennen. Deshalt ist ja auch eine zusätzliche QS erforderlich!
Zitat...Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird ebenfalls verbessert",...
Bei den Unterschieden und unklarheiten in der Kodierung, die derzeit noch bestehen, ist das zu bezweifeln.
Zitat... so Bundesgesundheitsminister Bahr nach dem Kabinettsbeschluss.
er muss es ja wissen...
Ich wünsche noch einen schönen Tag,