Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Psych-Entgeltsystems - PsychEntgG

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat

    "Mit dem Gesetz wird die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt...."


    Wenn überhaupt, dann hat das jedoch nichts mit dem Abrechnungssystem zu tun! Man hat es eben gerade nicht geschafft, Kriterien der Versorgungs- oder Ergebnisqualität im Entgeltsystem abzubilden. Nur so ist zu erklären, dass die Qualitätssicherung noch oben drauf gesattelt wird.

    Zitat

    ...Das noch in der Entwicklung befindliche neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern.


    Aber nur bei den Leistungen, die auch abbildbar sind (25 Minuten). Und auch dann inhaltsleer, denn (abgesehen von der Behandlungsintensität (Regel-Intensiv-Psychotherapie)) wird ja lediglich die Personalbindungszeit erfasst. Ob in dieser Zeit eine tiefenpsychologische Analyse stattfindet oder "gesnoozelt" wird, kann man an den externen Daten nicht erkennen. Deshalt ist ja auch eine zusätzliche QS erforderlich!

    Zitat

    ...Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird ebenfalls verbessert",...


    Bei den Unterschieden und unklarheiten in der Kodierung, die derzeit noch bestehen, ist das zu bezweifeln.

    Zitat

    ... so Bundesgesundheitsminister Bahr nach dem Kabinettsbeschluss.


    er muss es ja wissen...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Doublethink (1984)
    oder
    ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt (Pippi Langstrumpf)
    :wacko:

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo,

    wie berichtet wird am 02.03.2012 der Bundesrat unter TOP 12 in seiner 893. Sitzung über den Kabinettsbeschluss zum PsychEntgG beraten. Hierzu wurden nun "Erläuterungen zur Tagesordnung" sowie die "Empfehlungen des federführenden Gesundheitsauschusses zur Stellungnahme über das PsychEntgG (Drucksache 30/1/12)" veröffentlicht. Spannende Lektüre also!

    Allen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

  • Achtung:

    Am Montag, 27.02.2012 hat sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut Ärzteblatt auf einer Veranstaltung der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) in Berlin zur Deckelung der Preissteigerungsrate auf die Quote der Grundlohnentwicklung (Veränderungsrate) geäußert:

    "Der Gesundheitsminister kündigte an, dass die Anbindung der Krankenhauspreise an die Entwicklung der Grundlohnsumme in Kürze fallen werde. Näheres solle im „Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (PsychEntgG) geregelt werden, sagte Bahr."

    Warten wir gespannt die weitere Entwicklung ab...

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    hier die Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten PsychEntgG aus seiner 893.Sitzung vom 02. März 2012 (Drucksache 30/12(B)).

    MfG,

    ck-pku

  • Für mich als Krankenhausarzt, der täglich das Leid der Patienten und des Pflegepersonals miterleben darf, ein bitterer Moment, daß die Presse diesen wichtigen Aspekt überhaupt nicht aufgreift ... :(

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Morgen,

    eine Ergänzung zum Thema liefert die Ärzte Zeitung, denn im PsychEntgG soll, wenn man zwei Änderungsanträgen folgen würde, die "Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen durch Honorarärzte" und die dafür notwendigen Anforderungen mit geregelt werden. Lesen Sie hier...

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Detailfrage:

    Kann ein Haus, das erst 2014 optiert trotzdem (in 2013 und 2014) noch nach PsychPV nachverhandeln? Oder nur in 2012 und dann wieder in 2014? Oder eben nur bis 2012?

    Der §10 des Entwurfes des PsychEntgG lautet: "Krankenhäuser, die in den Jahren 2013 oder 2014 nach § 3 Absatz 1 Satz 2 das
    Vergütungssystem nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht einführen, haben in diesen Jahren die Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember
    2012 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass für diese Einrichtungen
    eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 4 letztmalig für das Jahr 2012 möglich ist.“

    Wie ist der Passus "die in den Jahren 2013 _oder_ 2014 [...] nicht einführen" zu verstehen?

    Vielen Dank!

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    Sie meinen wahrscheinlich den Passus zu Artikel 2 Nummer 5 (§ 3 Absatz 1 Satz 4 BPflV) und Nummer 22 (§ 18 BPflV) des Kabinettsbeschlusses zum PsychEntgG vom 18.01.2012.

    Ihre Frage wird in der Begründung des Kabinettsbeschlusses genau beantwortet (S. 49, letzter Absatz): "Einrichtungen, die das Entgeltsystem bereits im Jahr 2013 einführen, können Personalstellen nach der Psych-PV somit grundsätzlich noch bis zum Budgetjahr 2016 nachverhandeln. Einrichtungen, die von dem ersten Optionsjahr 2013 keinen Gebrauch machen, dafür aber das Optionsjahr 2014 nutzen, können für das Jahr 2013 keine Personalstellen nachverhandeln, dafür aber für das Jahr 2014 und die folgenden Jahre bis zum Budgetjahr 2016."

    Bitte beachten Sie aber, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum PsychEntgG vom 02.03.2012 (Drucksache 30/12(B)) auf den Seiten 5 ff. in der Begründung (S. 6) die Streichung dieser Regelung empfiehlt:
    "Durch die Nichtweitergeltung des § 6 Absatz 4 BPflV für die Nicht-Optionshäuser würden diese aber faktisch bestraft und schlechter gestellt als nach geltendem Recht. Es wird daher eine Weitergeltung des § 6 Absatz 4 BPflV für alle Krankenhäuser bis zum Ende der budgetneutralen Phase vorgeschlagen."

    Da das Gesetz allerdings nach wie vor als nicht zustimmungspflichtig eingestuft wird, empfehlen Krankenhausgesellschaften, "dass alle Krankenhäuser jetzt an ihre jeweiligen Bundestags- bzw. Landtagsabgeordneten herantreten und die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates zur Abmilderung der prekären finanziellen Situation der Krankenhäuser einfordern."

    Ich hoffe, dass Ihre Frage damit nach dem derzeitigen Stand der Dinge beantwortet ist.

    MfG,

    ck-pku