Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Psych-Entgeltsystems - PsychEntgG

  • Guten Tag,

    wie Sie bereits sicherlich der Presse entnommen haben, soll ein "Eckpunktepapier der Regierungskoalition" (Refinanzierung der Tarifabschlüsse, Mehrleistungsabschläge) mit Änderungsanträgen zum PsychEntgG-E realisiert werden.

    Hier lesen Sie eine Pressemitteilung der DKG, hier ein Online-Artikel der "Süddeutschen Zeitung" (inkl. Anlagen).

    Da der Link zum Eckpunktepapier im letztgenannten Artikel fälschlicherweise eine *.htm-Datei statt einer *.doc-Datei auswirft, habe ich das Papier als PDF-Datei konvertiert und dem Anhang beigefügt.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    Ende vergangener Woche wurde ein modifizierter Zeitplan zum PsychEntgG von der NKG veröffentlicht (Mitteilung Nr. 135/2012).

    Danach wird der Deutsche Bundestag "voraussichtlich erst am 14./15. Juni 2012 abschließend über das Psychiatrie-Entgeltgesetz beraten (2./3. Lesung).

    Ob die Koalitionsfraktionen mögliche Änderungsanträge am 23. Mai 2012 oder am 13. Juni 2012 in den Gesundheitsausschuss des Bundestages einbringen werden, ist dem Vernehmen nach noch offen.

    Infolge der Verschiebung der 2./3. Lesung im Bundestag ist davon auszugehen, dass das Gesetz erst am 6. Juli 2012 im Bundesrat beraten wird (2. Durchgang).

    Der Zeitplan stellt sich somit wie folgt dar:


    • 23. Mai oder 13. Juni 2012: Gesundheitsausschuss Bundestag
    • 14. oder 15. Juni 2012: 2./3. Lesung Bundestag
    • 06. Juli 2012: 2. Durchgang Bundesrat"


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,

    Die NKG informiert in Ihrer Mitteilung Nr. 139/2012 sehr gut zusammengefasst über die aktuellen Entwicklungen zum Thema, die ich auszugsweise hier zitiere:

    "Der weitere Zeitplan für das Psych-Entgeltgesetz stellt sich – derzeit – wie folgt dar:
    13. Juni 2012: Gesundheitsausschuss Bundestag
    14. oder 15. Juni 2012: 2./3. Lesung Bundestag
    06. Juli 2012: 2. Durchgang Bundesrat
    01. August 2012 Inkrafttreten wesentlicher Regelungen (Seite 4 - d.V.)

    Das BMG hat zur Umsetzung der beschlossenen „Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung“ und weiterer Ergänzungen und Änderungen des Regierungsentwurfs für das Psych-Entgeltgesetz sogenannte „Formulierungshilfen“ für Änderungsanträge erstellt. Diese Formulierungshilfen sollen voraussichtlich am 13. Juni 2012 als Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht werden. Die abschließende Beratung und der Beschluss des Gesetzentwurfes einschließlich der Änderungsanträge im Deutschen Bundestag (2./3. Lesung) sind aktuell für den 14./15. Juni 2012 vorgesehen.

    Gegenstände der Änderungsanträge sind

    • die Umsetzung des Eckpunktepapiers zur Krankenhausfinanzierung der Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen (Mengenbegrenzung, Orientierungswert und Tarifausgleichsrate,
    • Modifikationen der Ausgestaltung der Options- und Konvergenzphase zur Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems,
    • der elektronische Datenaustausch zwischen Krankenhaus und privaten Krankenversicherungsunternehmen,
    • die Erbringung von allgemeinen Krankenhausleistungen durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte,
    • erweiterte Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen durch Verzicht auf Zuzahlung zur vollstationären Krankenhausbehandlung bei Verzicht der Patienten auf freie Krankenhauswahl,
    • die Modellvorhaben zur Verbesserung der psychiatrischen oder psychosomatischen Versorgung,
    • die Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung sowie
    • das Inkrafttreten des Gesetzes. (Seite 1 - d.V.)


    Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems

    Die Rahmenbedingungen zur Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems werden verbessert. Hierzu gehören:

    • Fristverlängerung für die Optionserklärung (auf frühestens 31. Dezember 2012)
    • Psych-PV Nachverhandlungsmöglichkeiten sollen für alle (bis einschließlich 2016) gelten; allerdings wird ein Nachweis zur Ist-Besetzung eingeführt, wenn der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird.
    • Verbesserung der Ausgleichssätze in den Optionsjahren 2013 und 2014 (95% bei Mindererlösen; 65% bei Mehrerlösen)
    • „Verbesserung“ der Finanzierungsquoten für Mehrleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 (Konvergenzphase) (Seite 4 - d.V.)


    Orientierungswert:

    Der Orientierungswert soll erstmals ab 2012 jährlich und jeweils spätestens bis zum 30. September vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Als neue Obergrenzen für die Entwicklung der Landesbasisfallwerte (KHEntgG-Bereich) und der Basisentgeltwerte (BPflVBereich) sollen die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene bis zum 31. Oktober jeden Jahres und erstmals für das Jahr 2013 wie folgt gesonderte Veränderungswerte vereinbaren:

    • Für den Fall, dass der Orientierungswert unterhalb der Grundlohnrate liegt, gilt der Orientierungswert als Veränderungswert und damit als Obergrenze für die Entwicklung der Landesbasisfallwerte und der Basisentgeltwerte! Diese Regelung soll sowohl für den KHEntgGals auch für den BPflV-Bereich gelten.
    • Liegt der Orientierungswert hingegen oberhalb der Grundlohnrate, so gelten für den KHEntgGund den BPflV-Bereich unterschiedliche Regelungen:
    • Im KHEntgG- Bereich darf der zu verhandelnde Veränderungswert die Grundlohnrate um bis zu ein Drittel der Differenz aus Grundlohnrate und Orientierungswert überschreiten. Bei der Vereinbarung des Veränderungswertes sind allerdings - ausgehend von der Grundlohnrate - bereits anderweitig finanzierte Kostensteigerungen (z. B. eine Tarifausgleichsrate!) zu berücksichtigen. Zudem soll der Veränderungswert die Grundlohnrate nur dann überschreiten dürfen, wenn die notwendige medizinische Versorgung ansonsten gefährdet wäre oder Personalkostensteigerungen berücksichtigt werden.
    • Im BPflV-Bereich wird der zu verhandelnde Veränderungswert um 40 Prozent der Differenz aus Grundlohnrate und Orientierungswert erhöht. Anderweitig finanzierte Kostensteigerungen sind ebenso zu berücksichtigen. (Seite 3 - d.V.)


    Erweiterte Steuerungsmöglichkeiten für die Krankenkassen:

    Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten von der Zuzahlung zur vollstationären Krankenhausbehandlung befreien dürfen, wenn diese ein von der Krankenkasse vorgeschlagenes Krankenhaus wählen. Die Steuerungsfunktion der Krankenkassen soll durch diese Regelung gestärkt werden." (Seite 3 - d.V.)

    Sofern noch nicht geschehen werden Sie sicherlich in Kürze von Ihrer Krankenhausgesellschaft entsprechend informiert. Die Berwertung der NKG habe ich außen vor gelassen.

    Pressemitteilungen der DKG finden Sie hier und hier .

    Am 14.06.2012 wird der Deutsche Bundestag in seiner 184. Sitzung das PsychEntgG zum zweiten bzw. dritten Mal beraten (TOP 18a).

    Soweit zunächst für dieses Mal.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (4. Juni 2012 um 14:38)

  • Hallo ck-pku,

    vielen Dank für die Info!!

    Der Änderungsentwurf zur "Sanktionierung von Falschabrechnungen" taucht nicht mehr auf, sehr erfreulich. Hoffentlich bleibt das so.

    Beste Grüße - NV

  • Schönen guten Tag allerseits,

    hat jemand die Änderungsanträge im Wortlaut? Ich wäre daran interessiert. Gerne auch als PN.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    ich habe zwar (noch) nicht die Änderungsanträge im Wortlaut (diese werden in der Tagesordnung auch noch nicht mit einer offiziellen Drucksachen-Nr., sondern mit 17/... geführt), dafür aber weitere Informationen:

    Zunächst einmal sind einige aktuelle zusammenfassende Aufsätze zu den geplanten Änderungen erschienen, und zwar in der "Ärzte Zeitung", dem "Deutsches Ärzteblatt" und "Das Krankenhaus".

    Weiterhin hat die DKG mit Datum vom 24.05.2012 eine umfassende (23seitige) "Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu den Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG)" herausgegeben, diese finden Sie hier.

    Diese Materialien vertiefen die o.g. Punkte.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen Herr Schaffert,

    Sie fragten am 04.06.2012:

    hat jemand die Änderungsanträge im Wortlaut?

    Ganz aktuell wurde die Tagesordnung der 80. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages für den 13.06.2012 veröffentlicht. Unter TOP 2a wird ja -wie bekannt- das PsychEntgG erneut beraten. Interessant ist vor allem die Fußnote:
    "hierzu: (wurde/wird verteilt)
    17(14)249(1-30) Stellungnahme
    17(14)254 Änderungsantrag
    17(14)280 Änderungsantrag
    "

    Diese Ausschuss-Drucksachen sind also nur teilweise veröffentlicht.

    • Bei den A.-Drs. 17(14)249(1-30) handelt es sich ja bekanntlich um die verschiedenen Stellungnahmen der Verbände bzw. Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 23.04.2012,
    • bei der A.-Drs. 14(14)254 handelt es sich um die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (1 und 2: Erbringung von allgemeinen Krankenhausleistungen, 3: Geriatrische Institutsambulanzen).
    • Mir nicht bekannt ist die A.-Drs. 17(14)280, die wahrscheinlich erst verteilt wird. Diese dürfte dann die o.g. Änderungsanträge beinhalten.


    Wir müssen uns also wohl noch gedulden. :|

    Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    hier erhalten Sie die elektronische Vorab-Fassung der gestrigen Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) (Bundestags-Drucksache 17/9992) insbesondere zur Bundestags-Drucksache 17/8986 - PsychEntgG-E.

    Darüber hinaus ist heute hier ein kurzer Artikel zur "heutigen" zweiten und dritten Lesung des PsychEntgG im Bundestag "Nacht- und Nebelaktion für die Klinikfinanzen" in der Ärzte Zeitung erschienen. Zitat: "Erst gegen 0:50 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird das sogenannte Psychentgeltgesetz abschließend im Bundestag beraten. (...) Eine halbe Stunde Beratungszeit ist dafür vorgesehen."

    Wer also um diese Uhrzeit nicht live dabei sein möchte :wacko: findet das Video zur Plenarsitzung morgen in der Mediathek des Deutschen Bundestages .

    Wir dürfen also weiter gespannt sein...

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    "Psych-Entgeltgesetz verabschiedet: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. Juni mit der Mehrheit von Union und FDP den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (17/8986) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/9992) angenommen. Das Gesetz regelt, wie das neue, auf Pauschalen beruhende Entgeltsystem in die Krankenhausfinanzierung eingebunden werden kann. Vorgegeben werden unter anderem Ein- und Überführungsphasen von Anfang 2013 bis Anfang 2022 sowie Vergütungsvereinbarungen. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/5119) ab, in dem die Regierung aufgefordert wurde, einen Sachverständigenrat einzusetzen, um das Fallpauschalen-System zu evaluieren und das pauschalierende Entgeltsystem umzusetzen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen (17/9169), den alle übrigen Fraktionen zurückwiesen. Die Grünen hatten eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs verlangt. Die Einführung des neuen Entgeltsystems müsse von einer Expertenkommission fachlich begleitet
    werden, hatten die Grünen verlangt." (Quelle )

    Das vorläufige Plenarprotokoll der 184. Sitzung vom 14. Juni 2012 finden Sie hier (umfasst z.Zt. jedoch noch nicht den TOP zum PsychEntgG), Videos finden Sie hier.

    Soweit für's Erste,

    mfG,

    ck-pku