Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Psych-Entgeltsystems - PsychEntgG

  • Guten Morgen,

    auf der Homepage der DKG finden Sie hier einen meiner Meinung nach sehr interessanten Entwurf für einen Nachtrag zur Entgeltsystematik in der Psychiatrie und Psychosomatik (PsychEntgG), der die § 301-Entgeltsystematik darstellt. Insbesondere enthält die Anlage eine sog. "Vergabematrix" am Beispiel vollstationärer Bereich.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    ich möchte lediglich die obigen Angaben zur kommenden Bundesratssitzung korrigieren, nachdem nun die endgültige Tagesordnung veröffentlicht wurde: Das PsychEntgG wird zwar immer noch am 06.07.2012, nunmehr aber in der 899. Sitzung unter TOP 5 beraten.
    Die o.g. Links sind damit fehlerhaft bzw. ungültig geworden!

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    am 20.06.2012 hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in seiner 576. Sitzung über das PsychEntgG beraten.

    Im Ergebnis empfehlen der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.

    Lesen Sie hier die Bundesrat-Drucksache 349/1/12, die essentielle Gesetzesänderungen vorschlägt (vollständige Tarifrefinanzierung 2012, voller Orientierungswert ab 2013, gestaffelte Mehrleistungsabschläge, Streichung der Berücksichtigung von Leistungssteigerungen bei der Berechnung des Landesbasisfallwertes, Abschlag bei Nichtteilnahme an der regionalen Pflichtversorgung, Streichung von Zu- und Abschlägen für Über- und Unterschreitungen von Liegezeiten...).

    Es bleibt also spannend!!!

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    vor der morgigen Bundesrats-Sitzung zum PsychEntgG wird mittlerweile schweres Geschütz aufgefahren.

    Lesen Sie bitte selbst die entsprechenden Artikel im Deutschen Ärzteblatt hier und in der Ärzte Zeitung hier .

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    soeben wurde das PsychEntgG im Bundesrat verabschiedet. :!: :!: :!:

    Erste Pressemitteilungen dazu können Sie bei der DKG hier und in der Ärzte Zeitung hier lesen.

    Weitere Infos folgen.

    Ich wünsche Ihnen (dennoch) ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    zur Verabschiedung des PsychEntgG im Bundesrat finden Sie

    hier den Bundesrats-Beschluss 349/12(B),
    hier die offizielle Pressemitteilung des BMG und
    hier einen weiteren Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt zum Thema.

    Das PsychEntgG kann mit dem Bundesrats-Beschluss nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    hier finden Sie das nun veröffentlichte Plenarprotokoll zur 899. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2012.

    Zur Verabschiedung des PsychEntgG und dem Umstand, dass eben nicht der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, gibt es weitere kritische Stimmen vom VKD und von der KGMV.

    Gestatten Sie mir ein kurzes persönliches Wort:

    • Ich finde es schon erstaunlich, dass ein Bundesminister im Rahmen eines normalen Gesetzgebungsverfahrens unverhohlen der Länderkammer mit dem Rückzug eines geplanten Gesetzes für den Fall der Anrufung des Vermittlungsausschusses drohen kann, ohne dass dies in der medialen Öffentlichkeit aufgegriffen und kritisch hinreichend hinterfragt wird! Ich zitiere den Minister Bahr (S. 2, Absatz 1 seines Briefes vom 29.06.2012 an die Länderminister und Senatoren für Gesundheit): "Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat muß die Bundesregierung deshalb in Erwägung ziehen, auf das Gesetz insgesamt zu verzichten." Das Demokratieverständnis von Herrn Bahr hätte hier sicherlich einen stärkeren Fokus verdient! :thumbdown:
    • Und auch die DKG hat (zumindest indirekt) ihren Beitrag geliefert, dass das Gesetz nicht dem Vermittlungsausschuss vorgelegt wurde. Immerhin zitiert Volker Bouffier in seiner Rede die DKG mit den Worten (S. 329 des o.g. Plenarprotokolls): "'Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, den von allen Beteiligten als unbestritten anerkannten Finanzierungsbedarf der Krankenhäuser über das Gesetzgebungsverfahren jetzt nicht in Frage zu stellen und die notwendige schnelle Umsetzung nicht zu verzögern.' Das ist der wesentliche Grund, warum wir heute ihrem Wunsch nicht folgen, in ein Vermittlungsverfahren zu gehen." Angesichts der o.g. kritischen Töne des VKD bzw. der KGMV bleibt festzustellen, dass offensichtlich nicht alle Verbände die Haltung der DKG teilen.
    • Insofern war es ein geschickter Schachzug, die Teilfinanzierung der Personalkostenerhöhungen für alle Krankenhäuser in das PsychEntgG mit einzuschließen. So hatte man -offenkundig- ein "Druckmittel", das Gesetz im Bundesrat auf diesen Punkt zu reduzieren und passieren zu lassen.
    • Das damit zeitgleich aber auch alle anderen Verbesserungsvorschläge des Gesundheitsausschusses des Bundesrates für den originären Gesetzesgegenstand -die psychiatrische/psychosomatische Versorgung und deren Finanzierung- hinfällig waren, zeigt mir, welchen geringen Stellenwert die Psychiatrie/Psychosomatik in der politischen Landschaft zu haben scheint.


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    auch die DKG hat einen ersten Überblick über die zentralen Inhalte des Psych-Entgeltgesetzes hier online gestellt, "weitere Ausarbeitungen zu den einzelnen Themenfeldern werden folgen" (siehe hier).

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    in Ergänzung meines Beitrags Nr. 100 in diesem Thread finden Sie auf der Homepage der DKG hier nun die Vorabfassung des Nachtrags zur PsychEntgG-Entgeltsystematik, der die § 301-Entgeltsystematik darstellt. Insbesondere enthält die Anlage eine aktualisierte "Vergabematrix".

    MfG,

    ck-pku