Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Psych-Entgeltsystems - PsychEntgG

  • Guten Morgen,

    auf der letzten Seite "Vergabematrix" ist ganz oben von einem "Zuschlag nach Überschreiten erkrankungstypischer Behandlungszeiten" bzw. einem Abschlag bei Unterschreiten derselben die Rede. Es wird verwiesen auf §7 Satz 1 Nr.1 der BPflV.

    In meiner Ausgabe der BPflV steht an dieser Stelle nichts von "erkrankungsspezifischen Behandlungszeiten". Auch das PsychEntgG (soweit ich mich durch den Verhau an Änderungen und Änderungen der Änderungen durchfinde) ändert diesbezüglich nichts an §7.

    Was ist mit diesen beiden Zeilen gemeint? Werden die vorsorglich schonmal definiert, weil man uns bald ein "richtiges" Fallpauschalensystem samt UGV und OGV überbügeln wird?
    Oder bin ich unnötig beunruhigt?

    Beste Grüße - NV

  • Schönen guten Tag NuxVomika,

    die Entsprechung findet sich in § 9 Abs. 1 Nr. 1 der neuen BPflV in der Fassung des ursprünglichen Gesetzentwurfes (BT-Drs.: 17/8986):

    Zitat

    [Die Vertragsparteien vereinbaren]

    • einen Katalog nach § 17d Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit insbesondere tagesbezogenen Entgelten einschließlich der Bewertungsrelationen sowie in geeigneten Fällen Regelungen zu Zu- oder Abschlägen, die nach Über- oder Unterschreitung erkrankungstypischer Behandlungszeiten vorzunehmen sind,


    [...]

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    in Ergänzug meiner kritischen Ausführungen in Beitrag Nr. 107 möchte ich auf eine Pressemitteilung des "Arbeitskreises der Krankenhausleitungen Psychiatrischer Kliniken (akp) " vom 18.07.2012 aufmerksam machen, die hier zu finden ist.

    NuxVomica: Ich möchte in diesem Sinne Herrn Schafferts Ausführungen noch ergänzen: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in der Bundesrat-Drucksache 349/1/12 die von Ihnen angesprochene Regelung explizit kritisiert (S. 2) und die Streichung der Regelung empfohlen. Wie bekannt wurde der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat jedoch nicht angerufen, daher wird die Möglichkeit der Erhebung von Zu- oder Abschlägen bei Über- oder Unterschreitung erkrankungstypischer Behandlungszeiten, Gesetz werden. :thumbdown:

    Nichtsdestotrotz wünsche ich ein schönes Wochenede.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen,

    im Papier der DGPM findet sich ein kleiner Fehler: Die Erklärungsfrist für die Optionsteilnahme ist _nicht_ spätestens der 31.12.2012 sondern beginnt frühestens am 31.12. des Vorjahres.
    Welchen Sinn auch immer diese Regelung haben soll...

    Beste Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    zum gestrigen Inkrafttreten einzelner Bestimmungen des PsychEntgG hat der VKD erneut eine kritische Stellungnahme veröffentlicht, die sie hier finden.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    • gestern wurde hier der endgültige "Nachtrag zur Entgeltsystematik vom 01.08.2012" zur 11. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 31.03.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 (inkl. Vergabematrix) veröffentlicht.
    • Eine gute Synopse über den parlamentarischen Vorgang zum PsychEntgG finden Sie hier .


    Ich wünsche ein schönes (olympisches) Wochenende.

    MfG,

    ck-pku