• Hallo miteinander,

    ich hab da mal ganz vorsichtig eine Frage:

    Die Grunderkrankung unseres Pat. ist ein Broca. Im Rö wurde eine Tumor bedingte Atelektase gesehen. Unser Patient kam wg. AZ- Verschlechterung, starker Dyspnoe und Schmerzen. Nach entsprechenden Maßnahmen wurde dann mit einer palliativen Chemotherapie begonnen. Unsere Ärztin berichtete in ihrem Widerspruch (Atelektase wegen nicht ersichtlichem zusätzlichen (?) Ressourcenverbrauch gestrichen) ausführlich über das vorliegende Krankheitsbild incl. Atelektase. Sie führte aus, dass die Chemotherapie gleichzeitig der versuchten Öffnung der Atelektase dient. Ferner argumentiert sie mit der DKR D003, dass bei erbrachter Leistung, die auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, alle betroffenen Diagnosen kodierbar sind.

    Wie sehen Sie den Fall?

    Herzliche Grüße

    medcont

  • Hallo medcont,

    hier meine ganz vorsichtige Antwort:

    Ich denke schon, dass Sie die Atelektase kodieren können: Die Diagnose wurde ja vermutlich endoskopisch-histologisch gestellt und dann die Chemotherapie eingeleitet!?

    Analog zu z.B.

    C77.1 [Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten] - Intrathorakale Lymphknoten

    als Manifestation von Metastasen ist ja auch eine Atelektase die Abbildung des Stadiums der Erkrankung.

    Es findet sich kein Exklusivum für die

    J98.1 Lungenkollaps Inkl.: Atelektase - also nur Mut!

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Forum,
    bei unserem Patienten liegt lt. Rö.-Befund eine Pneumonie vor, die mit Antibiotika behandelt wird. Wortlaut: "Vermehrte Atelektasen der Lungenbasis li. Zus. geringe Infiltrate der basalen Lungenabschnitte auf beiden Seiten. V.a. Bronchiektasen re. parakardial."
    2 Tage später Kontroll- Rö-Thorax: Bei bekannten kräftigen narbigen Veränderungen der Lungenbasis bds. - verglichen mit der Voruntersuchung vom 06.04. - etwas vermehrte Strukturauflockerung insbesondere linksseitig passend zu einem Rückgang der pulmonalen Infiltrate.
    Weiterhin kein Zeichen der kardialen Dekompensation. Kein Wort mehr zu den Atelektasen, nur weiter oben auf dem Rö-Befund unter "Anamnese".
    Reicht das für die Kodierung der Atelektasen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Elodie

  • Guten Morgen,

    folgender Sachverhalt:

    Pat. mit Bronchiektasen und Dystelektasen in stat. Behandlung. NIV Therapie. Dystelektasen im CT / Rö erfasst.

    J98 kodierbar?

    natürlich ist die Diagnose wie immer erlössteigernd ...

    LG

  • Hallo kmffl,

    wenn die NIV-Therapie im eingestellten Modus auch eine Form von "positiv endexpiratorischem Druck" (z. B. PEEP, CPAP) aufweist, dürfte dies unstrittig als Ressource zur Behandlung einer Dystelektase gelten.

    Sollte "nur" die Inspiration mit positiven Drücken durch den Respirator unterstützt werden (z. B. ASB), dann würde ich persönlich das ebenfalls gelten lassen, da auch hier die positiven Inspirationsdrücke die Dystelektase "behandeln und aufblähen ...". Das muss man bei zu befürchtender Nichtanerkennung durch den MD dann entsprechend strikt gegenargumentieren.

    Ferner sind als Ressourcen jegliche Form der Atemtherapie, Klopfmassagen, Sekretolyse etc. zusätzlich hierauf anzuwenden.

    Da die Dystelektase die Vorstufe der Atelektase ist, stellt sich die Frage, ob nun J98.1 (Lungenkollaps) oder eher J98.4 (Sonstige Veränderungen der Lunge) genommen wird. Ich würde es vom Ausmaß des Befundes abhängig machen.

    VG

    geoff

  • Guten Tag,

    hier meine Meinung:

    da in 2022 klassifikatorisch die Dystelektase unter J98.1- verortet ist würde ich sie auch in 2021 schon dort sehen. Und da es kein Totalkollaps ist, ist sie nach SAB nicht zu kodieren (Kodierregel steht über ICD).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    können Sie das nochmal erläutern: Und da es kein Totalkollaps ist, ist sie nach SAB nicht zu kodieren (Kodierregel steht über ICD)?

    Im alphabetischen Verzeichnis wird unter Dystelektase schon seit Jahren auf die J98.1 verwiesen.


  • Guten Abend,

    der Schlichtungsspruch zur KDE 359 ist hier gar nicht anwendbar, da ja gar kein Pneumothorax vorliegt. Ausserdem ist zu beachten, dass dieser Schlichtungsspruch 2022 gar nicht mehr anwendbar ist, da es den Kode J98.1 im nächsten Jahr nicht mehr gibt, sondern weiter differenzierte Fünfsteller.

    Darüber hätten sich die Autoren der Kodierrichtlinien ja mal Gedanken machen können, statt alle Schlichtungssprüche kommentarlos in den DKR abzudrucken.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin