• Eine Frage zum Verständnis:

    Wird das Merkmal " gesetzliche Unterbringung" gestrichen und durch "Anwendung besonderer Sicherheitsmaßnahmen" ersetzt ?

    Oder kommt letzteres Merkmal zusätzlich ?

    Danke !


    kodikas

  • Hallo Kodikas,
    es wurde ersetzt.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Kodikas,

    Das Intensivmerkmal:
    -Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen
    Ersetzt: die gesetzliche Unterbringung 
    Wobei darauf zu achten ist!:Die für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale sind zu addieren. Ändert sich die Anzahl der zutreffendenMerkmale innerhalb einer Woche, ist entsprechend der Höchstzahl der für den jeweilligen Patienten zutreffenden Merkmale zu kodieren . Und nicht wie zuvor(2011) als die gesetzliche Unterbringung nur als alleiniges Merkmal zu verwenden war , bzw. für den 9-61* (Pat. und Behandlungstatus) Kode nicht addierbar. 


    MFG 
    Peter-Paul

  • Hallo kodikas,

    Patienten, die einer gesetzlichen Unterbringung unterliegen, bedürfen oft der "Anwendung besonderer Sicherheitsmaßnahmen". Diese besonderen Sicherheitsmaßnahmen werden aber auch bei nicht-untergebrachten Patienten durchgeführt.

    Umgekehrt ist im weiteren klinischen Verlauf bei Stabilisierung der Situation und guter Absprachefähigkeit der Patienten unter Umständen eine besondere Sicherung gar nicht mehr notwendig. Nicht alle Patienten mit einem Beschluss zur gesetzlichen Unterbringung benötigen daher die "Anwendung besonderer Sicherheitsmaßnahmen" über den gesamten Zeitraum der Behandlung. Als Intensiv-Behandlungs-Merkmal kann es daher auch bei gesetzlich untergebrachten Patienten entfallen und diese können in einer Regelbehandlung verschlüsselt werden.

    Sonnige Grüße

    Olanza

  • Hallo Zusammen,

    ich denke nach wie vor, zunächst sollte erst einmal klargestellt werden was unter "Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen" zu verstehen ist. Dahingehend habe ich noch immer keinerlei Hinweis gefunden.

    Wenn man diesen Ausdruck "googelt" dann erhält man die Aussage, dass es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Strafvollzugsgesetz handelt. Wir in Bayern haben keine entsprechende PsychKr sondern das Bayrische Unterbringungsgesetz - und darin ist dieser Wortlaut noch nicht einmal enthalten.

    Ich denke, irgendjemand muß sich ja wohl Gedanken gemacht haben, warum gerade dieser Wortlaut gewählt wurde. Von dieser Stelle aus, sollte demnach auch eine Erklärung folgen

    Sonnige Grüße

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."