Grundsatzfrage Behandlungsart, und -bereich

  • Hallo und einen schönen Tag wünsche ich,


    ich weiß nicht ob diese Frage schon einmal gestellt wurde,
    zumindest bin ich bei einer ersten schnellen Suche nicht fündig geworden.


    In unserer Klinik gibt es immer wieder Diskussionen zum
    Thema Behandlungsart und Behandlungsbereich.


    Da ich eigentlich aus dem somatischen Bereich komme und
    bislang mit Psychiatrie nicht wirklich etwas am Hut hatte, tue ich mich damit
    etwas schwer.


    Wenn ich das richtig verstanden habe ist der
    Behandlungsbereich die Psych-PV-Einstufung und die Behandlungsart alles was
    Regel-, Komplex- und Intensivbehandlung ist. Ich denke das habe ich schon
    verstanden. :)


    Nun sind sich die Ärzte untereinander und die Kodierung,
    sowie Pflege nicht einig inwieweit diese beiden Dinge zusammenhängen.


    Ich hätte es so verstanden, dass die beiden unabhängig
    voneinander gewertet werden. Habe ich auf der Suchtstation einen
    Heroinabhängigen kommt er laut Psych-PV in die S2 (9-981.1). Da bei diesem Pat.
    keine der Intensivkriterien erfüllt werden, müsste er ja die Regelbehandlung
    bekommen.


    So hätten wir einen Behandlungsbereich Intensivbehandlung
    und als Behandlungsart eine Regelbehandlung.


    Laut unserem Oberarzt wird die 9-981.1 nur eingegeben, wenn
    auch mind. 1 Intensivmerkmal erfüllt wird. Somit würden die zwei Dinge ja doch
    zusammenhängen. Mir bleibt derzeit eben nur die Orientierung an die PsychPV. Ist der Patient laut dieser im Intensivbereich bekommt er die Intensivbehandlung (wenn Merkmale vorhanden). Wird der Patient nun auf eine "Normalstation" verlegt, kommt er in die Regelbehandlung und somit auch sofort der Wechsel der PsychPV. Irgendwie seh ich nicht mehr durch.


    Ich bin etwas ratlos im Moment muss ich zugeben. :-/


    Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe


    Liebe Grüße aus dem kalten Osten


    transpore

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Transpore,

    bei uns gab es auch diese Diskusion. Wir sehen das auch so das Patienten mit Ilegalen Drogen nach PsychPV Intensiv eingestuft werden (S2). Der Patienten-und Behandlungstatus aber nach anfänglicher Vitalgefährdung meist in Regelbehandlung umgestuft werden.

    Es kommt bei uns aber auch vor das auf der Geronto ein Pat. Aufgrund der Zeitwerte auf G1 nach PsychPV eingestuft wird. Der Pat. aber Aufgrund des Intensivmerkmals (zB. -Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung) im Patienten und Behandlungsstatus Intensiv eingestuft wird.

    Mfg Peter-Paul (aus dem Nasskalten Norden)

  • Schönen guten Tag,

    Die Psych-PV-OPS (9-98..) sind eine 1:1 Abbildung der Psych-PV als OPS. Deshalb auch der Hinweis:

    Zitat

    Hinw.: Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung


    Die anderen OPS für die Psychiatrie richten sich nach den darin im OPS selbst aufgeführten Kriterien. Auch wenn es inhaltlich natürlich überschneidungen geben kann, haben beide formal nichts miteinander zu tun. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass hier eine Verknüfung besteht. Deshalb kann es möglich sein, dass ein Patient in der Psych-PV als intensiv (z. B. S2) eingestuft ist, bei den Komplex-OPS jedoch die Regelbehandlung kodeiert werden muss, weil keines der aufgeführte Intensivmerkmale besteht. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, z.B. in der Gerontopsychiatrie, wo ein Großteil der Patienten keine eigenständige Nahrungsaufnahme hat (Internsivmerkmal für 9-61), jedoch vielleicht nicht unbedingt die Kriterien für die Einstufung S2 erfüllt.

    Irgenwo hatten wir das aber auch schon hier diskutiert.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Irgenwo hatten wir das aber auch schon hier diskutiert.


    Wie bereits anfangs erwähnt, habe ich nur bei einer Schnellsuche nichts gefunden. Da die Problematik aufgrund unserer momentanen Situation allerdings schnell geklärt werden musste, hatte ich es mir erlaubt, diese Frage noch einmal aufzuwerfen.

    Vielen Dank für Ihre Klarstellung, ich werde es nun mit bestem Gewissen, dass ich mit meiner Ansicht richtig lag, an die entsprechenden Personen weitergeben.

    Beim nächsten Mal werde ich auch die bereits diskutierten Themen aufmerksamer und sorgfältiger studieren, um nicht unnötig neue Themen zu eröffnen :whistling:


    Mit freundlichen Grüßen
    transpore

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Schönen guten Tag transpore

    natürlich ist es sinnvoll zu suchen und das hatten Sie ja auch. meine Bemerkung sollte auch kein Vorwurf sein, sondern ich habe mich beim Schreiben nur daran erinnert, das ich ähnliches schon einmal geschrieben habe.

    Zur Konkretisierung und damit Sie die entsprechenden Beiträge noch einmal lesen können, folgt hier der Link zu der damaligen Diskussion:
    Pseudo OPS

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,