Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Ein Patient wird von einem Belegarzt im Krankenhaus stationär behandelt. Er beauftragt ein externes, nicht dem Krankenhaus angegliedertes Labor um die Erbrinung von Leistungen. Das Labor schickt nach Erbringung dieser die Rechnung an unser Krankenhaus. Wer muss für diese Rechnung aufkommen, der Beleger selbst oder das Krankenhaus. Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Kassenpatienten.
Vielen Dank schon jetzt für die zahlreichen Antworten.