Erbringung externer Leistungen bei Belegärzten

  • Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Ein Patient wird von einem Belegarzt im Krankenhaus stationär behandelt. Er beauftragt ein externes, nicht dem Krankenhaus angegliedertes Labor um die Erbrinung von Leistungen. Das Labor schickt nach Erbringung dieser die Rechnung an unser Krankenhaus. Wer muss für diese Rechnung aufkommen, der Beleger selbst oder das Krankenhaus. Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Kassenpatienten.

    Vielen Dank schon jetzt für die zahlreichen Antworten.

  • Hallo, es wäre von Ihnen zu tragen wenn sie die Leistungen in Auftrag gegeben hätten (§2(2)KHEntgG). Da sie jedoch nicht mit der Beauftragung in Zusammenhang stehen, ist der Beleger hierfür hernzuziehen. Die Grundlage hierfür wäre §18 (1) Nr.4 KHEntgG. Dort steht alledings "Ärzte". Genauer geht's erstmal nicht. Gruss jazzmb

  • Hallo Forum,
    im §18 (1) Nr. 4. KHEntg. steht "Leistungen des Belegers sind 4. die von ihm veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses."
    Ein Labor ist ja in der Regel ärztlich geleitet.
    M.E. muß der Belegarzt dem Labor eine Überweisung ausstellen und dieses mit der KV abrechnen. Wenn das Labor keine KV-Zulassung hat wird es problematisch.

    Grüße aus Frankfurt (nass)

    P. Möckel