Intraoperative Bestrahlung - Kasse zahlt nicht

  • Hallo zusammen.

    Vielleicht weiß hier jemand Rat. Wir wenden seit einiger Zeit das Verfahren der intraoperativen Bestrahlung (IORT) in der Gynäkologie an. Nun haben wir zunehmend Probleme mit den Kostenträgern, die sagen, dass die IORT keine Kassenleistung ist und sie deshalb nicht zahlen werden. :thumbdown:

    Wir wenden die IORT nicht in eine Studie an. Dies noch als Randinformation.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hinweise.

    Viele Grüße,
    kodi79

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Hallo,

    erfolgt zusätzlich noch eine externe Ganzbrustbestrahlung?

    Falls "Nein", nach den Vorgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz darf eine alleinige intraoperative Strahlentherapie nicht erbracht werden, nur im Rahmen von genehmigten klinischen Studien zu Forschungszwecken.

    Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Intrabeam im OPS 8-523.6 (Überschrift: Hochvoltstrahlentherapie) korrekt abgebildet ist. Man kann vortrefflich streiten, ob die 8-520 da nicht besser ist. Nur diese wiederum triggert die DRG nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    "Bereits 40 Kliniken und damit zirka 20 Prozent aller Brustkrebszentren in Deutschland sind nun mit dem intraoperativen Bestrahlungsgerät INTRABEAM® ausgestattet. Der Medizintechnikanbieter Carl Zeiss Meditec eröffnet mit diesem Gerät die Möglichkeit der gezielten intraoperativen Radiotherapie, eine der “derzeit innovativsten Behandlungsmethoden von Brustkrebs

    ....

    Im Sommer 2010 wurde in der Fachzeitschrift „Lancet“ die TARGIT-A Studie veröffentlicht. Die Studie belegte, dass bei Patientinnen mit Brustkrebs im Frühstadium eine gezielte, intraoperative Einmalbestrahlung mittels INTRABEAM die gleiche Wirksamkeit vorweist wie eine herkömmliche, sechswöchige externe Strahlentherapie. "


    http://meditec.mi-verlag.de/2011/03/09/40-…and-im-einsatz/


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    Ich denke es handelt sich um Intrabeam (Zeiss) 50KV Röntgenstrahlen.

    ob dies Kassenleistung ist oder nicht ?
    Ich denke es ist eine für das MammaCA in bestimmten Situationen.

    Ich sehe als Strahlentherapeut die IORT mit Intrabeam als eine von mehreren Möglichkeiten die Boostbestrahlung durchzuführen (d.h. Dosiserhöhung im Tumorbett). Auf Grund der vorhandenen Studiendaten ist es zusammen mit einer Ganzbrustbestrahlung auch nicht mehr experimentell (s.o. die amtliche Stellungnahme BfS). Der GBA hat es meines Wissens im stationären Bereich auch nicht ausgeschlossen.

    Ich sehe aber ein großes formales Problem bei der Kodierung:
    Es sind 50kV Röntgenstrahlen, keine Brachytherapie mit Radionukliden 8-524 oder 8-525, und auch keine Hochvolttherapie 8-523.
    Der Kode für die intraoperative RT ist aber im Kapitel 8-523. Früher passte das auch: mit KV-Energien machte man Oberflächentherapie und mit Elektronen (=Hochvolt) intraoperative Bestrahlungen.
    Jetzt nicht mehr: Intrabeam ist eine intraoperative Röntgentherapie.
    Die 8-520 passt zwar von Seiten der Energie (50kV), eine Oberflächentherapie ist es aber nicht.

    Und die Lösung ? Eigentlich keine, nicht mal ein "no go:sonst/nnbez :wacko: "-Kode passt besser. Ich persönlich würde als Kode auch am ehesten 8-520 ansehen. Eigenlich bräuchte die Therapie einen eigenen Kode.

    Grüße S.Glocker

  • Hallo Simon,

    ich denke auch dass 8-520.- besser passt, kann aber die Feststellung zur DRG nicht nachvollziehen:

    Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Intrabeam im OPS 8-523.6 (Überschrift: Hochvoltstrahlentherapie) korrekt abgebildet ist. Man kann vortrefflich streiten, ob die 8-520 da nicht besser ist. Nur diese wiederum triggert die DRG nicht.

    Die 8-520.0-y ist in der Tabelle J-16-4 des DefHandbuchs als Strahlentherapie-triggernde Prozedur drin. Und wir sprechen doch über die DRG J16Z "Beidseitige Mastektomie bei bösartiger Neubildung oder Strahlentherapie mit
    operativer Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma" ?

    Grüße
    sg

  • Wertes Forum,

    wir haben im Rahmen einer ambulanten Untersuchung (Verbringung) eine sonderbare Rechnun erhalten.

    Abgerechnet wurde als Leistung u.a. eine intraoperative Strahlentherapie analog mit über 1.000€. Auf meine Nachfrage erhielt ich als Antwort, dass laut DKG-NT diese Ziffer 5855 für diese Strahlentherapie als Planung 75865 IMRT mit dem 1,75 Satz abgerechnet werden kann.

    Nun bin ich etwas verwirrt. Bei der Patientin wurde nur eine Bestrahlungsplanung durchgeführt. Dies soll aber korrekt mit der Ziffer s.o. sein.

    Hat jemand hierzu Erfahrung bzw weiß wo ich das prüfen lassen könnte?


    herzlichen Dank

    bewe

  • Hallo bewe,
    es handelt sich hier um die ambulante Abrechnung nach GOÄ.
    Die recht aktuelle Empfehlung zur Analogbewertung der Bundesärztkammer finden sie im Ärzteblatt.

    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108.4144.4316.9297

    Ob diese Analog-Bewertungsziffer auch für die DKG-NT gilt, kann ich nicht sagen. Ich habe keinen Zugang zu einer online oder sosnt aktuellen Ausgabe. Vielelicht mal bei der Krankenhausgesellschaft nachfragen (ist schließlich deren Katalog).

    mfg
    SG

  • Hallo Herr Glocker,

    vielen herzlichen Dank für Ihren schnelle Antwort.

    kann man tatsächlich eine Bestrahlungsplanung als intraopertive Bestrahlung abrechnen? Tatsächlich zur Bestrahlung wurde die Patientin später dort stationär aufgenommen.

    Danke und Gruß

    bewe

  • Hallo bewe,

    nochmals, ich kenne leider die Regelung im Rahmen der DKG-NT nicht, ich kann mich nur zur GOÄ äußern:

    In der GOÄ-Analog-Empfehlung der BÄK wird die IMRT-Bestrahlung (d.h jede Bestrahlungsfraktion) analog als A5855 Faktor 1 (bis zu 1,5 Tomotherapie) abgerechnet. Die Planung / MLCs werden nicht mehr separat abgerechnet sondern sind obligater Leistungsinhalt der Bestrahlungsziffer.

    Wenn sie wissen was die DKGNT dazu sagt, sagen sie es mir weiter, Danke
    mfg
    S.Glocker


  • Hallo E Rembs,

    Frage, was soll uns dieses sagen? ?(


    Meiner Meinung nach sollte für die IORT mit 50Kv die 8-521.y gezogen werden, müsste genauso wie die 8-523.6
    auch in der DRG Ziffer J16Z münden. Oder? :?:
    Gruß

    Griso11


    Einmal editiert, zuletzt von Griso11 (12. Dezember 2011 um 18:23)

  • Hallo Herr Glocker,

    Sie haben hier Recht, ich war auf dem Holzweg.


    Hallo Simon,

    ich denke auch dass 8-520.- besser passt, kann aber die Feststellung zur DRG nicht nachvollziehen:

    Die 8-520.0-y ist in der Tabelle J-16-4 des DefHandbuchs als Strahlentherapie-triggernde Prozedur drin. Und wir sprechen doch über die DRG J16Z "Beidseitige Mastektomie bei bösartiger Neubildung oder Strahlentherapie mit
    operativer Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma" ?

    Grüße
    sg


    Die J16Z bleibt unverändert. Ich hatte ein Gutachten im Hinterkopf, wo festgestellt wurde, dass es eben keinen passenden OPS gibt, und deswegen die J07B abgerechnet werden muss.

    das sehe ich, wie schon geschrieben anders, teile aber auch Ihre Meinung, dass ein eigener OPS das sinnvollste wäre.