• Guten Morgen,

    vielleicht eine dumme Frage:

    wenn bestimmte Kriterien für die Kodierung einer z.b Diagnose nicht erbracht sind, der Arzt aber die Kodierung der Diagnose wünscht...reicht da der Wunsch des Arztes?

    Vielen Dank

    Lolly :)

    Lolly :)

  • Hallo Lolly,

    eigentlich sollte man sich beim Kodieren nach den Kodierrichtlinien richten. Wenn der Arzt sie nicht kennt, können Sie versuchen, sie ihm zu vermitteln.

    Manchmal kommt man damit nicht weiter. Sie können dann kodieren, was der Arzt wünscht und ihm dann die MDK-Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten ;) ..... Ironie aus.

    Schönen Tag noch

    Anne

    PS: Vielleicht können Sie mal ein Beispiel hier einstellen.

  • Guten Tag Lolly,

    vielleicht eine dumme Frage:

    Wie sagt man so schön: Es gibt keine dummen Fragen!

    wenn bestimmte Kriterien für die Kodierung einer z.b Diagnose nicht erbracht sind, der Arzt aber die Kodierung der Diagnose wünscht...reicht da der Wunsch des Arztes?

    Wünschen kann man sich vieles, die Kodierung ist aber u.a. von den DKR abhängig, und wenn Vorraussetzungen nunmal nicht vorliegen hilft auch der Wunsch nicht weiter. Aber so ist das nun manchmal mit den Wünschen der Ärzte (übrigens auch auf Seiten der Kostenträger/MDK) ;)

    Tut mir Leid das Ihnen die Diskussion mit Ihrem Arzt leider nicht erspart bleibt

    LG,
    BoB

  • Hallo Lolly,

    wenn Sie wider besseren Wissens eine Diagnose kodieren, obwohl sie nicht kodierbar ist, dann ist das schlichtweg (sofern Erlösrelevant) vorsätzlicher Abrechnungsbetrug! :cursing:

    "[...]der Arzt aber die Kodierung der Diagnose wünscht[...]"
    solchen Ärzten sag ich immer."Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was"!".

    Sollte so ein Arzt auf die Kodierung bestehen: Drücken Sie ihm / Ihr die Akte in die Hand, und wünschen Ihm / Ihr viel Spaß! Er kann Sie nicht dazu zwingen eine Straftat zu begehen.

    Was sagt denn der Medizincontroller dazu (sofern Sie einen haben)?

    P.S.: Fragen Sie auch mal beim Betriebsrat nach, was Sie so alles machen können...

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Lolly,

    in der Einleitung zu den DKR heißt es: "Die Verantwortung für die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren, insbesondere der
    Hauptdiagnose, liegt beim behandelnden Arzt, unabhängig davon ob er selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt." Sie können/müssen mit dem Arzt natürlich diskutieren und im auch erklären, warum eine Diagnose nicht kodiert werden darf, dass letzte "Wort" hat aber m. E. dann doch der Arzt, welcher das auch zu verantworten hat. Wir hatten auch einige solcher Probleme. Wenn der Betreffende aber wegen eines Negativgutachtens arg in Erklärungsnot kommt und einsehen muss, dass Sie recht hatten, verspreche ich Ihnen, dass er vielleicht noch einmal so etwas probiert und spätestens nach dem zweiten Mißerfolg auf Sie hört. Zumindest hat dies bei uns so funktioniert.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    genau das - Die Verantwortung für die Dokumentation ---liegt beim behandelnden Arzt,- war der Grund für meine Frage.

    Wenn z.b ein unauffälliger Thorax und Lungenbefund vorliegt, kann es sich doch eigentlich nicht um eine Pneumonie handeln. Das Argument, schlechte Lungenfunktion und deshalb Beatmung resultiert doch schließlich nicht ausschliesslich auf einer Pneumonie?

    Anderes Beispiel Sepsis. Die Ärzte schauen da oft nach anderen Parametern an denen sie u.a eine Sepsis festmachen. Die Sepsiskriterien sind dann meist nicht erfüllt. Wie sieht es denn da aus?

    Oder: 3 SIRS Kriterien sind erfüllt, ohne Keim und ich komme nicht an den Pco2 ( weil der doch durch die Beatmung gesteuert werden kann).dann kann ich die Sepsis nicht kodieren, obwohl der Pat offensichtlich septisch ist?

    Wie werden diese Dinge im Forum gesehen?

    Lolly :)

  • Guten Morgen Lolly,

    Pneumonie - ist die Verdachtsdiagnose einer Pneumonie dokumentiert und wird diese behandelt (z.B. Antibiotika): Kodierung möglich. Sonst nicht.
    Die Beatmungsnotwendigkeit findet ihre Ursache wohl eher in einer respiratorischen Insuffizienz (J96.[0,1,9][0,1,9], J95.[1-3], sofern die Beatmung keine im Rahmen einer komplikationslos verlaufenden OP mit Anästhesie ist.
    Sehr empfehlenswert - allein schon berufsrechtlich ohne "Abrechnungsgedöns" (frei nach G. Schröder) - ist eine schriftliche Dokumentation des Arztes/der Ärztin.
    Sonst ist ohnehin die beste Verschlüsselung schlichtweg ohne Grundlage.
    Grundlagen: DKR 2011 D003 und D008. Für den Fall der Pneumonie als Hauptdiagnose DKR 2011 D002 und D008

    Sepsis - klinisch mag vieles eine Sepsis sein und auch als solche behandelt werden. Entscheidend für die Verschlüsselung sind die Kriterien im FAQ ICD10-GM des DIMDI. Sind diese wortgetreu (BSG-Rechtsprechung) erfüllt - eine Sepsis kann kodiert werden. Sind diese nicht erfüllt kann man keine Sepsis kodieren, auch wenn man dies anders (gerne auch berechtigt) sieht. Die PCT und das CRP sind beispielsweise keine Kriterien in der Sepsis-Definition in den DIMDI-FAQ, also werden sie für die Verschlüsselung auch nicht berücksichtigt. Ich persönlich halte dies zwar für nicht klug, aber wenn ich es ändern will steht mir der Weg über das Vorschlagsverfahren zum ICD10-GM2013 offen (Frist 28.02.2012). Bis dahin gilt das, was an Regeln steht und was in den Regeln steht.
    Grundlagen: DKR 2011 0103, FAQ des DIMDI zum ICD10-GM

    Vielleicht passiert der ärztlichen Kollegin/dem ärztlichen Kollegen als Folge seiner Wunschvorstellungen nichts.
    Vielleicht nimmt jemand von Kostenträgerseite oder auch Krankenhausseite (soll es auch geben) die Wunschvorstellungen auf der Suche nach dem schnöden Mammon aber übel.
    Und dann kommt die Verantwortlichkeit ins Spiel. Sein Kopf ist in der potentiellen juristischen Schlinge.
    Und soweit ich dies als juristischer Laie beurteilen kann hilft dann auch nicht der Verbotsirrtum strafmildernd weiter.
    Sie hatten ja auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen.

    Um aber auch eine Lanze für die Doktors zu brechen:
    Deren primäre Aufgabe ist die hoffentlich fehlerfrei und möglichst beste medizinische Versorgung von Kranken.
    Nicht die bisweilen kniffelige Transformation von klinischen Informationen in ein hinsichtlich Spezifität und Sensitivität nicht gut validiertes Klassifikationssystem.
    Sie nehmen dem Menschen ja freundlicherweise diese undankbare Aufgabe ab.

    Vielleicht ist dies ein Weg eine Brücke zur Einsicht bauen, sofern die Einsichtigkeit limitiert sein sollte.

    Besten Erfolg in diesem Sinne wünscht

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin