Hallo, ich würde gerne einmal kurz und knapp wissen, wer die Konsilrechnung bezahlen muss, wenn der Belegarzt seinen Patienten in unserem Krankenhaus stationär operiert und der Konsilarzt innerhalb der OP auch Leistungen erbringt. Muss das das Krankenhaus machen, oder rechnet der Konsilarzt seine erbrachten Leistungen mit dem Beleger ab, oder mit der KV?
Freue mich über "schnelle" Antworten.
Danke und ein schönes Wochenende.