Wer muss die Konsilrechnung zahlen, wenn der Beleger diese Leistung bei einer op hinzuzieht

  • Hallo, ich würde gerne einmal kurz und knapp wissen, wer die Konsilrechnung bezahlen muss, wenn der Belegarzt seinen Patienten in unserem Krankenhaus stationär operiert und der Konsilarzt innerhalb der OP auch Leistungen erbringt. Muss das das Krankenhaus machen, oder rechnet der Konsilarzt seine erbrachten Leistungen mit dem Beleger ab, oder mit der KV?
    Freue mich über "schnelle" Antworten.

    Danke und ein schönes Wochenende.

  • Guten Morgen,

    wenn der Belegarzt "stationär operiert", liegt eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vor und das KH rechnet eine Beleg-DRG ab. Demzufolge sind alle Leistungen Dritter (außer dem Belegarzt) vom KH zu tragen, d.h. der (vermutlich externe) Konsilarzt rechnet (i.d.R. nach GOÄ in 1-facher Höhe) mit dem KH ab.

    Schönen Gruß
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]