Welcher Barthel Index gilt bei Wiederkehrerfällen

  • Hallo zusammen

    ich habe einen Fall bei dem der Patient beim ersten Aufenthalt einen Barthel Index von 65 ->U50.20 hatte. Beim unstrittigen Wiederkeherfall hatte er sich deutlich verschlechtert und kam jetzt nur noch bei der Aufnahme auf einen Barthel Index von 20 -> U.50.40.

    Der MDK Gutachter möchte jetzt die U.50.40 streichen, weil ja der Barthel Index innerhalb der ersten 5 Behandlungstage bestimmt werden muss. Hat er mit dieser Regelauslegung wirklich recht?

    Danke für die Hilfe


    Schmitz

  • Hallo,

    da würde ich dem MDK Recht geben, denn das Assessment muss ja wirklich in den ersten 5 Tagen gemacht werden. Ich nehme an, es geht um die 8-550. In den meisten Fällen ist das ja auch von Vorteil , da sich der Barthel ja eher verbessert, in diesem Fall haben Sie dann Pech.

    Guten Rutsch und ein erfolgreiches Neues jahr.

    A. Brüning

    Medizincontrolling Klinikum Arnsberg

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Hallo Frau Brüning
    Danke für die Antwort. Für mich stellt sich die Frage, ob wirklich der Code des zweiten Aufenthalts einfach gestrichen werden darf. Er wurde unstrittig innerhalb der ersten 5 Tage des 2 Falls erhoben.
    Nur im dann entstandenen zusammengeführten Fall ist der Tag der zweiten Indexerstellung natürlich später. Wo finde ich die Regel, dass bei zusammengeführten Fällen Codes einfach gestrichen werden dürfen weil formale Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind?
    Theoretisch betrifft das ja auch andere Codes. z.B. die am Ende des ersten Falls bestehende Inkontinenz die am Ende des zweiten Falls nicht mehr besteht. ( nur als Beispiel! die weiteren Regelungen bei der Inkontinenz kenne ich).
    Ebenso würde ja ein zusammengeführter Fall aus einem akutgeriatrischen Aufenthalt ohne die 8.550 und ohne Assessment, der von einem Fall mit Frührehabilitation gefolgt ist nie als Frührehabilitation abgerechnet werden dürfen..........
    Kann/darf das sein?

    Gruss Schmitz