Gehört die B16Z (Strahlentherapie) zum Versorgungsauftrag der Inneren Medizin?

  • Die eingeschränkte Genehmigung durch die BR in NRW ist offenbar doch nicht flächendeckend umgesetzt...?


    Hallo Herr Merguet,


    der Zusatz findet sich nur bei KH, bei denen strahlentherapeutische DRGs tatsächlich im E1 vereinbart wurden. --> Keine Vereinbarung von B16Z (o. ä.) = keine Einschränkung.


    Allen fleißigen Diskutanten, stillen Mitlesern und insbesondere den engagierten Admins ein frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch wünscht


    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt