• Eine nicht DRG-spezifische Frage an die Gynäkologen im DRG-Forum:

    Uns werden zeitgleiche HE mit Inkontinenz-OP von den Krankenkassen nicht entsprechend bezahlt (ohne Sonderentgeld). Als Beispiel: Bei Abdominale HE mit Burch-OP wird lediglich die Abd.HE mit Fallpauschale vergütet.
    Frage: Ist dieses Problem auch in anderen Häusern bekannt, wie wird damit umgegangen? Hat jemand Erfahrungen mit dem Rechtsweg.

    Gruß

    Dr. Engels
    Chirurgie-Assistent
    St. Marien-KH Borken

  • Hallo Dr.Engels,
    das Problem gehört aus meiner Sicht nicht unter DRG interesiert mich persönlich aber sehr.Vorschlag an den Administrator: Dieses Thema unter AEP zu plazieren.
    Zum Thema: Das gleiche Problem wie Sie in der GYN kenne ich aus Urologie und Chirurgie. Hier die Beispiele und Entscheidung nach MDK Gutachten.
    1. Blasentumor und Prostataadenom. Unsere Abrechnung. Blasentumorop=Hauptleistung=Pflegesatz
    Prostataop= Nebenleistung= Sonderentgelt
    Laut MDK gleicher OP Zugang SE Abrechnung nicht möglich.

    2.Darmresektion und Nabelhernie
    SE Nabelhernie aus gleichem Grund abegelehnt anderer MDK Gutachter
    mir sind keine KLAGEN dazu bekannt.

    3. bimalleoläre,trimall. Sprunggelenksfraktur
    SE 17.18 in 3 Klagen bestätigt, 1 Klage gegen KHS
    Bundessozialgerichtsurteil für 2001 in Aussicht.

    Zu3. haben wir den Klageweg bestritten und gewonnen.Aber nach 2 Jahren und als Einzelfallentscheidung. Für alle Fälle müßte man eine eigene Rechtsabteilung haben.

    In der Hoffnung Sie für eine Klage zu motivieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    KurtMies

    Kurt Mies

  • Hallo Hr. Dr. Engels,

    wir haben genau dieses Problem auch, leider haben sich alle Versuche sich mit dem MDK (hier in Berlin für Gynäkologie eine besonders unangenehme uneinsichtige Kollegin)bzw. den Kassen zu einigen, als fruchtlos erwiesen.

    Von der Klage haben wir bisher abgesehen und akzeptieren also (Zähneknirschend) die Fallpauschale, ähnlich wie übrigens bei der einfachen Hysterektomie und Carzinom.

    Mfg

    Thomas Lückert

    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Engels!
    Das Problem ließe sich nur lösen, wenn Sie die Erkrankung, die zur Inkontinenz-OP führt als Hauptdiagnose und Prozedur verschlüsseln, dann könnten Sie die HE als Sonderentgelt abrechnen. Versuchen!

    Zu Herrn Mies.
    Ich stimmen Ihnen zu. Gut fundierte Klagen haben Erfolg.
    Zu 2: Abrechnungsbestimmungen zur §15 Bundespflegesatzverordnung beachten: Zusätzlich zu einer Fallpauschale oder einem Sonderentgelt darf ein weiteres Sonderentgelt berechnet werden bei einer Operation am selben Operationstermin, ween der Eingriff an einem anderen Operationsgebiet über einen gesonderten Operationszugang vorgenommen wird. Bei den Begründungen darauf abheben, daß mit Operationszugang ja nicht nur der Hautschnitt, sondern auch die Präparation eines anderen Organs gemeint ist. Nabelhernie und z.B. Sigamresektion sind völlig unterschiedliche Operationsgebiete. Also entweder: FP12.07 und SE12.06, oder mit der Hauptdiagnose: Sigmadivertikulitis: SE12.06 und SE12.20.
    Gute Literatur: J.Kröger: Die Abrechnung folgt der Kalkulation! über http://www.med.uni-muenchen.de. Mohr/Kröger. Wegweiser zur Abrechnung von FP und SE.
    Also fleissig weiterklagen!

    --
    kkipf

    kkipf

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von engels:
    Bei Abdominale HE mit Burch-OP wird lediglich die Abd.HE mit Fallpauschale vergütet.
    Frage: Ist dieses Problem auch in anderen Häusern bekannt, wie wird damit umgegangen?

    Hallo Hr. Engels,
    ich habe da schon oft mit dem MDK diskutiert und mußte feststellen, dass es einfacher ist Wildpferde zuzureiten (die hören nämlich noch eher auf Argumente).
    Nichstdestotrotz habe ich Ihnen an Ihre EMail-Adresse mal eine diesbezügliche Korrespondenz geschickt, vielleicht können Sie dort ja etwas verwertbares finden. Es an dieser Stelle ins Forum zu stellen würde den Rahmen sprengen.
    Gruß

    --
    Dirk Dorian Selter
    Arzt, Leiter Med. Cont., DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 25.09.2001 editiert. ]

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau