Eine nicht DRG-spezifische Frage an die Gynäkologen im DRG-Forum:
Uns werden zeitgleiche HE mit Inkontinenz-OP von den Krankenkassen nicht entsprechend bezahlt (ohne Sonderentgeld). Als Beispiel: Bei Abdominale HE mit Burch-OP wird lediglich die Abd.HE mit Fallpauschale vergütet.
Frage: Ist dieses Problem auch in anderen Häusern bekannt, wie wird damit umgegangen? Hat jemand Erfahrungen mit dem Rechtsweg.
Gruß
Dr. Engels
Chirurgie-Assistent
St. Marien-KH Borken