MDK > nach 4 MDK Gutachten und Widersprüchen > Auszug

  • Liebe Forummitglieder,

    wieder einmal kleine Fallvorstellung und MDK-Einlassung:

    HD: N39.0 Harnwegsinfektion

    ND: N18.82, I30.20, D50.0, E87.6 = DRG L63C (Verweildauer 7 Tage)

    In diesem Fall hat der MDK die ICD E87.6 als streitbefangen dargestellt:

    Widerspruch:
    "Sie beschreiben in Ihrem Gutachten eine mangelnde Beeinflussung des Patientenmanagements in Bezug auf die ICD E87.5. Dem müssen wir erneut und entschieden widersprechen. In der laborchemischen Untersuchung bei Aufnahme fiel ein stark erhöhter Kaliumwert auf. Initial wurde die Medikation mit Spironolacton pausiert. Bei am nächsten Tag weiter ansteigenden K-Werten erfolgte die Gabe von G 5 per infusionem sowie die zusätzliche Pausierung von Ramipril (Delix 5). Es erfolgten weitere Kaliumkontrollen, in deren Ergebnis jeweils ein sinkender, jedoch noch nicht normwertiger Kaliumwert zu verzeichnen war. Wir sehen darin einen erhöhten diagnostischen und therapeutischen Aufwand und halten demzufolge eine Kodierung gemäß DKR 003 für gerechtfertig.


    Zusätzlich möchten wir noch hinzufügen, dass die bestehende Medikation mit einem kaliumsenkenden Diuretikum (Torem 10) am 2. Tag des stationären Aufenthaltes erhöht wurde. Die kaliumsparenden Diuretika hingegen wurden abgesetzt (Spironolacton). Darunter zeigte sich ein Absinken des Kaliumwertes. In Anbetracht des Alters der Patientin sowie der bestehenden Grunderkrankung konnte hier nur eine behutsame Therapie der Hyperkaliämie erfolgen. Wir sehen sehr wohl einen Ressourcenaufwand abgebildet und behalten unsere Kodierung bei."


    Nun die MDK-Einlassung: Die zusätzliche Kodierung von E87.5 Hyperkaliämie ist bei klinisch manifester chronischer Niereninsuffizienz im o.g. Fall nicht sachgerechet, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden (DKR D002 und D003). Für die laborchemisch nachweisbare Hyperkaliämie, als Ausdruck der erhöhten Nierenretention bei bestehender Niereninsuffizienz, ist im vorliegenden Behandlungsfall keine eigenständige Relevanz für das Patientenmanagement gemäß DKR D003 erkennbar. Der Kode E87.5 Hyperkaliämie entfällt.


    Liebe Forummitglieder,


    bin gespannt auf rege Diskussion. ;)


    Ich wünsche ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest :) ,


    Ihre Heidi ;)

  • D003i Nebendiagnosen

    Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet
    ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.

    Für Symptome gelten die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen entsprechend.


    Da ist der MDK wohl noch ein paar Jahre zurück ....

    Frohes Fest und guten Rutsch - bis nächstes Jahr
    Elsa

  • @ Heidi,

    ich halte die Argumentation des MDK für unseriös, Begründung s.o.


    Zwei Sätze zur Wortwahl:

    "Einlassung des MDK" siehe

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einlassung

    Das ist vemutlich nicht ganz die richtige Beschreibung :evil:, kann ich aber verstehen.

    "Der Kode E87.5 Hyperkaliämie entfällt." Der MDK trifft keine Entscheidungen, er kann allenfalls feststellen, dass die Kodierung nicht hinreichend begründet oder pausibel ist. Äußerungen wie "entfällt" oder "wird gestrichen" stehen dem MDK in seiner Funtkion als - zu fordernder - neutraler Gutachter schlicht nicht zu :thumbdown:.


    Viele Grüße

    Medman2

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    zur Erinnerung:

    Bei Gutachten handelt es sich um Werturteile
    nicht um Tatsachenbehauptungen


    Die Behauptungen des Gutachters lassen sich sehr leicht erschüttern

    1.
    http://www.bdc.de/index_level3.jsp?documentid=f5a450a87c7943b8c1256f8900497c18&form=Dokumente&&ExpandSection=3

    Hinzu kommt E87.5 Hyperkaliämie, die als Komplikation im Zusammenhang mit der Niereninsuffizienz kodiert werden sollte.


    2.
    Die Diagnose einer medikamentös-induzierte Hyperkaliämie
    infolge einer Kombination von ACEHemmer mit kaliumsparendem Diuretikum
    bei vorbestehender Niereninsuffizienz wird nicht diskutiert (was spricht dafür, was spricht dagegen)

    Die Nebenwirkungsrate unter der Therapie mit Spironolacton ist hoch (z.B. Hyperkaliämie, Abnahme GFR, die reversibel ist)

    Siehe auch die RALES-Studie die zeigt, daß Spironolacton in niedriger Dosierung - mit der gebotenen Vorsicht im Hinblick auf die Nebenwirkungen (besonders Hyperkaliämie) eingesetzt werden kann

    Vielleicht benötigt der Gutachter noch einmal eine Auffrischung (z.B. http://www.praxis.ch/pdf/2000/PX_49/Px_2000_89_2073.pdf ) über den Zusammenhang zwischen Renin-Aldosteron-System, Kalium- und Natrium-Haushalt bei Patienten mit Herzinsuffizienz und dem Effekt von ACE-Hemmern und Spironolacton.


    Kommentar:

    Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit; aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht.

    A Lincoln


    Oder gilt hier für den Gutachter:

    Selbstüberschätzung zahlt sich in der menschlichen Gesellschaft aus. Das haben Forscher mit einer Simulation gezeigt.
    http://www.nature.com/nature/journal…ature10384.html


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo E Rembs,

    auch weit über die Debatte mit dem MDK hinaus ein außerordentlich interessanter Artikel.

    Beste Grüße aus dem kurz mal wundevoll sonnigen Norden,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams