Liebe Forummitglieder,
wieder einmal kleine Fallvorstellung und MDK-Einlassung:
HD: N39.0 Harnwegsinfektion
ND: N18.82, I30.20, D50.0, E87.6 = DRG L63C (Verweildauer 7 Tage)
In diesem Fall hat der MDK die ICD E87.6 als streitbefangen dargestellt:
Widerspruch:
"Sie beschreiben in Ihrem Gutachten eine mangelnde Beeinflussung des Patientenmanagements in Bezug auf die ICD E87.5. Dem müssen wir erneut und entschieden widersprechen. In der laborchemischen Untersuchung bei Aufnahme fiel ein stark erhöhter Kaliumwert auf. Initial wurde die Medikation mit Spironolacton pausiert. Bei am nächsten Tag weiter ansteigenden K-Werten erfolgte die Gabe von G 5 per infusionem sowie die zusätzliche Pausierung von Ramipril (Delix 5). Es erfolgten weitere Kaliumkontrollen, in deren Ergebnis jeweils ein sinkender, jedoch noch nicht normwertiger Kaliumwert zu verzeichnen war. Wir sehen darin einen erhöhten diagnostischen und therapeutischen Aufwand und halten demzufolge eine Kodierung gemäß DKR 003 für gerechtfertig.
Zusätzlich möchten wir noch hinzufügen, dass die bestehende Medikation mit einem kaliumsenkenden Diuretikum (Torem 10) am 2. Tag des stationären Aufenthaltes erhöht wurde. Die kaliumsparenden Diuretika hingegen wurden abgesetzt (Spironolacton). Darunter zeigte sich ein Absinken des Kaliumwertes. In Anbetracht des Alters der Patientin sowie der bestehenden Grunderkrankung konnte hier nur eine behutsame Therapie der Hyperkaliämie erfolgen. Wir sehen sehr wohl einen Ressourcenaufwand abgebildet und behalten unsere Kodierung bei."
Nun die MDK-Einlassung: Die zusätzliche Kodierung von E87.5 Hyperkaliämie ist bei klinisch manifester chronischer Niereninsuffizienz im o.g. Fall nicht sachgerechet, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden (DKR D002 und D003). Für die laborchemisch nachweisbare Hyperkaliämie, als Ausdruck der erhöhten Nierenretention bei bestehender Niereninsuffizienz, ist im vorliegenden Behandlungsfall keine eigenständige Relevanz für das Patientenmanagement gemäß DKR D003 erkennbar. Der Kode E87.5 Hyperkaliämie entfällt.
Liebe Forummitglieder,
bin gespannt auf rege Diskussion.
Ich wünsche ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest ,
Ihre Heidi