Hallo Forum,
ich hätte eine kurze Verständnisfrage. Bis heute dachte ich , dass ich bescheid wüßte, nun komme ich ins Zweifeln.
Folgender Sachverhalt:
Unfalltag 07.11.2011 - daraufhin stationäre Behandlung vom 07.11.11 bis 09.11.11 - DRG I74B
Wir erhalten vom Krankenhaus eine Abrechnung über die DRG I74B, bei welcher auch eine nachstationäre Behandlung für den 22.11.2011 berechnet wird.
Der erste Tag der OGVD ist Tag 4 , ab diesen Tag muss ein Zuschlag gezahlt werden.
Ich war bis jetzt der Meinung, dass in diesem Fall die nachstationäre Behandlung nicht gesondert berechnet werden darf, da vollstationären Tage (zwei) und der eine nachstationäre Tag (vorstationär nicht möglich da am Unfalltag stationäre Aufnahme) nur drei Tage ergeben. Da der erste Tag der OGVD der 4. Tag ist, ist die OGVD weder erreicht noch überschritten.
Liege ich da richtig oder eher falsch? Was heißt denn die OGVD muss erreicht sein?
Das Krankenhaus vertritt die Meinung, dass die nachstationäre Beh. abrechenbar ist, da am 10.11.11 die OGVD erreicht ist. - die Begründung ist für mich nicht sehr verständlich ...
Ich hoffe mir kann kurz jemand Auskunft geben :wacko:
Gruß J. Berger