Hepatische Enzephalopathie

  • Problem

    Aufnahme einer Person mit einer äthyltoxischen Leberzirrhose in unser Krankenhaus. Als Hauptdiagnose würden wir gerne die hepatische Enzephalopathie wählen, finden diese jedoch nicht. Könnte man diese Konstruieren? Unsere Vorschläge währen:

    A)HD G92 toxische Enzephalopathie
    +
    ND E72.2 Stoffwechselstörung Ammoniak

    B)HD G31.2 Enzephalopathie alkoholbedingt
    +
    ND E72.2 Stoffwechselstörung Ammoniak


    Gruß und vielen Dank für die Hilfe

    M. Schauer

  • Hallo,

    die hepatische Enzephalopathie ist ein Inklusivum des Codes K72, damit nicht gesondert zu codieren.
    Ihre Vorgehensweise ist meines Erachtens das Gegenteil der "monokausalen Kodierung" - Sie müssen (und sollten) nicht versuchen, in der Kodierung die Pathophysiologie abzubilden! Die Ammoniakstoffwechselstörung gehört nunmal zur fortgeschrittenen LCI, Sie geben ja beim Apoplex (hoffentlich) nicht auch noch die cerebrale Hypoxie an.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    PS - Hilfreich ist ein Blick in den "Kodierleitfaden Gastroenterologie"


    Kodierleitfaden Gastroenterologie

    4.8 Leberzirrhose

    Die Kodierung der Leberzirrhose richtet sich in der ICD-10
    nach der Ursache der Erkrankung. In einigen Schlüsseln ist
    Ursache und Ausprägung zusammengefasst (Alkohol), bei
    anderen ist eine Verschlüsselung nur über zwei
    Kodierungen möglich (Hepatitis C).
    Ist der Patient wegen einer Leberzirrhose stationär
    aufgenommen worden, so ist die Zirrhose Hauptdiagnose.
    Zusätzlich sind die Komplikationen zu verschlüsseln.

    [...]

    Zur Darstellung der unterschiedlichen Schweregrade der
    Erkrankung ist bei den verschiedenen Formen der
    Leberzirrhose neben der Kodierung des Grades der
    Lebererkrankungen (Fibrose, Zirrhose, Leberversagen)
    auch die genaue Verschlüsselung aller Komplikationen der
    Lebererkrankung erforderlich (z.B. Aszites, Pleuraerguss,
    hepatorenales Syndrom, Ösophagusvarizenblutung,
    spontan bakterielle Peritonitis), soweit diese die Kriterien
    der Nebendiagnose laut Kodierrichtlinien erfüllen.

    [...]

    R18 Aszites
    K65.8 spontan bakterielle Peritonitis
    K 76.6 Portale Hypertonie
    K76.7 Hepatorenales Syndrom
    G31.2 Degeneration des Nervensystems durch Alkohol

    [...]

    Akute hepatische Enzephalopathie:
    K70.4 Alkoholisches Leberversagen mit oder ohne Coma
    hepaticum

    K72.- Leberversagen, anderenorts nicht klassifiiert inkl.
    Coma hepaticum o.n.A. [...]

  • Hallo Herr Jakobs,

    könnten Sie einen Link zu diesen Kodierempfehlungen angeben ?

    Wie wäre es mit einer Linksammlung Kodierempfehlungen ?


    Gruss und Dank M.Gösling

  • In dem besagten Kodierleitfaden wird im Beispiel bei Alkohol. Leberzirrhose als ND das hepatorenale Syndrom aufgeführt. In der ICD10-GM ist unter K76.7 (heptorenales Syndrom) das Exklusivum : Alkoholische Leberkrankheit (K70.-) aufgeführt(auch das toxische); leider mit die häufgste und somit für Streitfälle relvanteste Kombination, warum steht das da? warum soll hier das hepatorenale Syndrom ausgeschlossen werden und warum wird das im Kodierleitfaden laut MDK dann falsch als ND aufgeführt.

    Es(Exkl.) muss ja Absicht sein (gilt ja nicht für Hepatosen/Zirrhosen anderer Genese) sonst wäre doch das Exkl. unnötig also sinnfrei dort hingeschrieben worden, wenn es denn doch gleichzeitig kodiert werden dürfte?

    Bin auf hoffentlich hiebfeste Gegenargumente gespannt


    MfG

    rokka

  • Hallo rokka, ich hatte zu dieser Thematik mal eine Anfrage an das DIMDI gestellt:

    Der Patient kommt mit einem chronischen Leberversagen und alkoholischer Leberzirrhose, als Nebendiagnose wurde das Hepatorenale Syndrom kodiert, was auch einen entsprechenden Aufwand hatte. Der MDK ist der Meinung, dass diese Kodierung nicht möglich sei, da unter K76 im Exklusiva die Alkoholische Leberkrankheit steht. Eine andere Möglichkeit das Hepatorenales Syndrom zu kodieren gibt es nicht.

    Antwort DIMDI:

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung in Entgeltsystemen.

    Ein Exklusivum besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    MFG

    Vollhardt

  • Hallo,

    ein ganz häufiger Irrtum, dass bei einem Exklusivum der im Exklusivum genannte Kode die Kodierung des eigentlichen Kodes ausschließt.


    Das kann im Ergebnis mal resultieren, ist aber vom Grundsatz her nicht gegeben.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    ja alle diese Argumente haben ich so schon gelesen, aber nochmal: wozu dann das Exklusivum nur für die alk.Zirrhose(und die tox.); was wird damit bezweckt? und der MDK bleibt bei seiner Meinung(weil es da ja steht!, ausdrücklich für die K70!)...gibts da schon Urteile?

    Entschuldigung für die Hartnäckigkeit aber es ist doch schon auffällig das es spezif. für diese Kodekombination gelten soll...

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    lösen Sie sich doch einfach mal von der Denkweise, dass das Eine das Andere ausschließt.

    Wenn Sie die Exklusiva als Hinweise auf eine spezielle Krankheit betrachten, die ggf. anders zu kodieren ist, als Sie primär gedacht haben, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass die im Exklusivum enthaltene Erkrankung neben der von Ihnen primär in Betracht gezogenen Erkrankung vorliegt und kodiert werden kann, und wenn Sie dann noch einbeziehen, dass nicht für jede ähnliche Erkrankung ein solches Exklusivum (als Hinweis) angeboten wird, wird ein Schuh daraus.

    ... und der MDK bleibt bei seiner Meinung(weil es da ja steht! ...

    Was das Exklusivum bezeichnet, sagt Ihnen verbindlich die DKR D013:

    "Dabei handelt es sich um Bezeichnungen, die – selbst wenn der Titel der Rubrik vermuten lässt, dass sie an dieser Stelle zu klassifizieren wären – tatsächlich an anderer Stelle klassifiziert sind."

    Davon, dass das Eine nicht neben dem Anderen kodiert werden kann, steht da nichts.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo nochmal,

    mein Pessimismus wird schon wieder genährt: seit 05/19 findet man nun dieses auf der Seite der DGfM:

    Anfrage 0246:"Antwort

    Die Exklusiva unter N17.- bis N19 und unter K76.- sind in sich widersprüchlich und lassen ausschließlich folgende klassifikatorische Abbildung eines akuten Nierenversagens bei alkoholtoxischer Lebererkrankung im Sinne eines pathophysiologischen hepatorenalen Syndroms zu:

    Die Lebererkrankung ist mit einem Kode aus K70.- und das akute Nierenversagen mit einem Kode aus N17.- so spezifisch als möglich zu verschlüsseln. Der Kode für das hepatorenale Syndrom (K76.-) ist in diesem Fall nicht anzugeben. Die Nierenerkrankung ist nicht mit dem unspezifischen Kode N29.8 zu verschlüsseln.

    (siehe auch Anfrage 0159)"

    mmhm, also doch nicht mehr so klagefest die oberen Kommentarargumente? (hatte schon Hoffnung)

    MfG

    rokka